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Stadtentwässerung Herzogenaurach (SEH)

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Die Stadt Herzogenaurach erhebt noch bis zum Jahresende 2009 die Entwässerungsgebühren als so genannte Einleitungsgebühr auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs. Wie schon seit Mai 2008 mehrfach angekündigt soll ab 2010 ein neues Abwassergebührensystem eingeführt werden. Dieses sieht die Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr vor.

Die Rechtssprechung verlangt eine getrennte Abwassergebühr für Niederschlagswasser und Schmutzwasser, wenn keine „homogene Nutzstruktur bzw. Bebauung“ im Einzugsgebiet der Abwasserbeseitigungseinrichtung besteht oder der Kostenanteil der Niederschlagswasserentsorgung „nicht geringfügig“ ist.
In diesen Fällen - so auch in der Stadt Herzogenaurach - wird die Trennung der bisherigen Gebühr für mehr Gerechtigkeit sorgen. Dabei werden keine zusätzlichen Abwassergebühren erhoben, sondern die bisherigen Kosten der Abwasserableitung und -reinigung verursachergerechter auf die Benutzer aufgeteilt.
Wie ebenfalls schon ab Mai 2008 offen gelegt ist unabhängig davon auf Grund der sehr kostenträchtigen Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage sowie Neuerrichtung von Kanälen und Sonderbauwerken (u.a. Regenrückhaltebecken) mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen.

Für die Ermittlung der konkreten Gebührensätze ist die Stadtverwaltung auch auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die Stadtverwaltung wird daher alle Grundstückseigentümer/-innen Anfang April anschreiben und um Übermittlung aller versiegelten und an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Flächen bitten. Pro Grundstück bzw. Flurnummer erhält jede/-r Grundstückseigentümer/-in ein separates Anschreiben. In den Anschreiben werden die Grundstückseigentümer/-innen neben dem eigentlichen Rückantwortbogen auch noch eine ausführliche Information sowie ein Berechnungsbeispiel vorfinden. In diesen Unterlagen wird auf die wohl am häufigsten auftauchenden Fragen eingegangen.

Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung ab dem 02.04.2009 unter der Hotline 09132 / 901-141 weiterführende Fragen beantworten. Persönlich können sich die Grundstückseigentümer/-innen auch während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses an die Mitarbeiter/-innen der Kämmerei (Zimmer 13 im EG) wenden. Nachstehend sind ausführliche Informationen, ein Berechnungsbeispiel  sowie ein leerer Rückantwortbogen abrufbar.

Die am häufigsten gestellte Frage nach der künftigen Gebührenhöhe muss jedoch vorerst unbeantwortet bleiben. Erst nachdem alle versiegelten und an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Flächen erfasst und die Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung bezüglich der Schmutzwasser- und der Niederschlagsabwasserbeseitigung aufgeteilt wurden, können die künftigen Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagsabwasserbeseitigung errechnet werden. 
 
  

Hotline 09132 / 901-141

erreichbar während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag  8.30 - 12.30 Uhr  
Dienstag  7.30 - 12.30 Uhr  und 13.00 - 16.00 Uhr 
Mittwoch 8.30 - 12.30 Uhr  
Donnerstag  8.30 - 12.30 Uhr   und 15.00 - 18.00 Uhr 
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr 
 

Weitere häufig gestellte Fragen ... mehr
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Herzo.TV Extra
    Beitrag: "Post aus dem Rathaus: Die neue Abwassergebührenregelung"
    www.herzo.tv

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