Bürgerservice und Rathaus
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Arbeiten / Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO

Für Arbeiten und Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn - Gehweg - Radweg - etc.) berühren oder beeinträchtigen, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung sowie ggf. eine Erlaubnis (bei Veranstaltungen) eingeholt werden, die u. a.  festlegt, wie die Arbeitsstelle / Verstanaltungsfläche abzusichern bzw. zu kennzeichnen ist.

 

Dies gilt insbesondere für folgende Maßnahmen:

  • Aufgrabungen
  • Aufstellung / Errichtung eines Baugerüstes
  • Aufstellung von Bauschuttcontainern
  • Lagerung von Baumaterial
  • Einrichtung eines temporären Haltverbotes (z.B. zur Durchführung eines Umzuges)
  • Sperrung einer Straße (z.B. zur Durchführung eines Straßenfestes)

 

Hierzu wird folgendes benötigt:

  • Antrag
  • Lageplan mit Kennzeichnung der beanspruchten Fläche