Für Arbeiten und Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn - Gehweg - Radweg - etc.) berühren oder beeinträchtigen, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung sowie ggf. eine Erlaubnis (bei Veranstaltungen) eingeholt werden, die u. a. festlegt, wie die Arbeitsstelle / Verstanaltungsfläche abzusichern bzw. zu kennzeichnen ist.
Dies gilt insbesondere für folgende Maßnahmen:
Hierzu wird folgendes benötigt: