Sämtliche Arten von Anträgen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden während der Öffnungszeiten angenommen. Bei persönlicher Abgabe erfolgt in der Regel sofortige Durchsicht der Unterlagen auf formale Vollständigkeit.
Alle Anträge mit den zugehörigen Unterlagen sind grundsätzlich dreifach, in den Mappen
einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2012 nur noch die neuen amtlichen Bauformulare gültig sind. Vielen Dank!
| Abgabe der Bauanträge | Sitzung des Bauausschuss | Uhrzeit |
|---|---|---|
| 05. Januar 2012 | 25. Januar 2012 | 17:00 Uhr |
| 10. Februar 2012 | 29. Februar 2012 | 17:00 Uhr |
| 02. März 2012 | 22. März 2012 | 17:00 Uhr |
| 30. März 2012 | 19. April 2012 | 17:00 Uhr |
| 02. Mai 2012 | 23. Mai 2012 | 17:00 Uhr |
| 04. Juni 2012 | 27. Juni 2012 | 17:00 Uhr |
| 02. Juli 2012 | 25. Juli 2012 | 17:00 Uhr |
| 03. September 2012 | 26. September 2012 | 17:00 Uhr |
| 24. September 2012 | 18. Oktober 2012 | 17:00 Uhr |
| 29. Oktober 2012 | 22. November 2012 | 17:00 Uhr |
| 19. November 2012 | 12. Dezember 2012 | 17:00 Uhr |
Die Sitzungen des Bauausschuss finden im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verspätet eingereichte Bauanträge erst in der darauffolgenden Sitzung des Bauausschusses behandelt werden können. Dies gilt auch für verspätet vorgelegte Bauvoranfragen und alle den Bauausschuss betreffenden Angelegenheiten.
Ausnahmen können nicht gestattet werden!
Die Bauregistratur verwaltet von 1963 an die Bauakten aller bestehenden Gebäude (Ausnahmen möglich) im Stadtgebiet Herzogenaurach. Für die Einsicht vor 1963 wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Bamberg, Hainstraße 39, 96047 Bamberg, Telefon: 0951 98622-0. Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Anwesens erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt. Die Vollmacht darf dabei nicht älter als ein Jahr ab Erteilungsdatum sein. Telefonische Voranmeldungen unter der 09132 901-223 sind empfehlenswert.
Auskünfte aus den Bauakten, Akteneinsichten sowie Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren (Akteneinsicht: 7,50 € - Kopien A3/A4: 0,50 €/Blatt - geplottete Planzeichnungen 15,00 €) werden nach der Kostensatzung der Stadt Herzogenaurach i. V. m. dem kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) erhoben.
Satzungen der Stadt Herzogenaurach, Rechtsgrundlagen, Antragsformulare sowie Merkblätter für isolierte Verfahren (Abweichungen/Befreiungen) und Genehmigungsfreistellungen bei der Stadt Herzogenaurach finden Sie unten unter "Downloads" und "Weiterführende Links"
Downloads
Weiterführende LinksBauantragsformulare 2012 (Bayerisches Staatsministerium des Inneren - online ausfüllen und ausdrucken)
Ortsrecht der Stadt Herzogenaurach (Satzungen - aktueller Stand)
Informationen zum Baurecht sowie Rechtsgrundlagen (u. a. BauGB, BauNVO, BauVorlV, BayBO)
Statistischer Erhebungsbogen im Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren (online ausfüllen und ausdrucken)