Bürgerservice und Rathaus
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Bauordnung

Anträge in baurechtlichen Verfahren

Sämtliche Arten von Anträgen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden während der Öffnungszeiten angenommen. Bei persönlicher Abgabe erfolgt in der Regel sofortige Durchsicht der Unterlagen auf formale Vollständigkeit. 

Antragsarten

  • Bauantrag
  • Antrag auf Vorbescheid (förmliche Bauvoranfrage)
  • Teilbaugenehmigungsantrag
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Abbruchanzeige 
  • Antrag auf isolierte Verfahren (Befreiung/Abweichung vom Bebauungsplan oder einer Ortsvorschrift)
  • Formlose Bauanfragen

 

Alle Anträge mit den zugehörigen Unterlagen sind grundsätzlich dreifach, in den Mappen

  • GRÜN (Erstschrift)
  • ROT (Zweitschrift)
  • BEIGE (Drittschrift)

einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2012 nur noch die neuen amtlichen Bauformulare gültig sind. Vielen Dank!

Abgabetermine und Sitzungen des Bauausschusses 2012

Abgabe der BauanträgeSitzung des BauausschussUhrzeit
05. Januar 201225. Januar 201217:00 Uhr
10. Februar 201229. Februar 201217:00 Uhr
02. März 201222. März 201217:00 Uhr
30. März 201219. April 201217:00 Uhr
02. Mai 201223. Mai 201217:00 Uhr
04. Juni 201227. Juni 201217:00 Uhr
02. Juli 201225. Juli 201217:00 Uhr
03. September 201226. September 201217:00 Uhr
24. September 201218. Oktober 201217:00 Uhr
29. Oktober 201222. November 201217:00 Uhr
19. November 201212. Dezember 201217:00 Uhr
Änderungen bitte vorbehalten!

 

Die Sitzungen des Bauausschuss finden im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Bitte beachten:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verspätet eingereichte Bauanträge erst in der darauffolgenden Sitzung des Bauausschusses behandelt werden können. Dies gilt auch für verspätet vorgelegte Bauvoranfragen und alle den Bauausschuss betreffenden Angelegenheiten.

Ausnahmen können nicht gestattet werden!

 

Auskünfte aus der Bauregistratur 

Akteneinsicht

Die Bauregistratur verwaltet von 1963 an die Bauakten aller bestehenden Gebäude (Ausnahmen möglich) im Stadtgebiet Herzogenaurach. Für die Einsicht vor 1963 wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Bamberg, Hainstraße 39, 96047 Bamberg, Telefon: 0951 98622-0. Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Auskunftsberechtiger Personenkreis

Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Anwesens erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt. Die Vollmacht darf dabei nicht älter als ein Jahr ab Erteilungsdatum sein. Telefonische Voranmeldungen unter der 09132 901-223 sind empfehlenswert.

Kosten für die Einsicht und für Ablichtungen

Auskünfte aus den Bauakten, Akteneinsichten sowie Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren (Akteneinsicht: 7,50 € - Kopien A3/A4: 0,50 €/Blatt - geplottete Planzeichnungen 15,00 €) werden nach der Kostensatzung der Stadt Herzogenaurach i. V. m. dem kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) erhoben.

Weitere Informationen


Satzungen der Stadt Herzogenaurach, Rechtsgrundlagen, Antragsformulare sowie Merkblätter für isolierte Verfahren (Abweichungen/Befreiungen) und Genehmigungsfreistellungen bei der Stadt Herzogenaurach finden Sie unten unter "Downloads" und "Weiterführende Links"

 

Wappen HerzogenaurachDownloads

 
 

 

Wappen HerzogenaurachWeiterführende Links

Bauantragsformulare 2012 (Bayerisches Staatsministerium des Inneren - online ausfüllen und ausdrucken)

Ortsrecht der Stadt Herzogenaurach (Satzungen - aktueller Stand)

Informationen zum Baurecht sowie Rechtsgrundlagen (u. a. BauGB, BauNVO, BauVorlV, BayBO)