Bürgerservice und Rathaus
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Herstellungsbeitrag Kanal - Was und wofür ist das?

 

Die Stadt Herzogenaurach hält ein Entwässerungssystem (Kanäle) und eine moderne Kläranlage vor. Die Grundstücke, die daran anschließen können, haben daraus einen Vorteil.

Zur Abgeltung dieses Vorteils und damit letztlich zur Deckung des Aufwandes, welcher der Stadt für die Herstellung des Entwässerungssystems entstanden ist, werden Beiträge erhoben.

Neben den nur einmalig zu entrichtenden Beiträgen werden noch regelmäßig fällig werdende Gebühren erhoben.

Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist die von der Stadt Herzogenaurach erlassene Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) zur Entwässerungssatzung (EWS).

Beitragsmaßstab - Nach welchen Kriterien wird der Beitrag bemessen?

Der Beitrag wird erhoben

  • Grundstücksfläche
  • Geschossfläche

Die Geschossfläche wird dabei nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt.

Dachgeschosse sind beitragspflichtig, soweit sie ausgebaut sind.

Im Falle einer nachträglichen Erweiterung der Geschossfläche, (z. B. Dachgeschossausbauten, Wintergarten) besteht mit Fertigstellung der Baumaßnahme eine Mitteilungspflicht der Beitragspflichtigen an die Stadt Herzogenaurach.

Beitragstatbestand – für welche Grundstücke wird ein Beitrag erhoben?

Der Beitrag wird für folgende Grundstücke erhoben:

  • bebaute und bebaubare Grundstücke
  • gewerblich genutzte und gewerblich nutzbare Grundstücke
  • sonstige Flächen,

auf denen tatsächlich Abwasser anfällt

Die Beitragsschuld entsteht mit dem Abschluss der Baumaßnahme und wird einen Monat nach Erhalt des Beitragsbescheides fällig.

 

Wappen HerzogenaurachDownloads