Nach Beurkundung des Sterbefalls ist die Bestattung beim Friedhofsamt anzumelden.
Der Termin für die Bestattung oder Aussegnungsfeier wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Für den städtischen Friedhof erteilt die Friedhofsverwaltung Auskunft zu Grabneukauf,
Grabrechtsverlängerungen und -umschreibungen, Errichten und Ändern von Grab-
anlagen, sowie Beratung in allen Friedhofsangelegenheiten.