Die Reform des Personenstandsgesetzes bringt grundlegende Veränderungen mit sich. Bisher wurden die Personenstandsregister ab 1876 (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) als Schriftgut der Standesämter angesehen. Gemäß der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung sind die Register nach Ablauf der festgelegten Fortführungsfristen dem zuständigen öffentlichen Archiv anzubieten. Die Unterlagen werden mit der Übernahme durch das Stadtarchiv zu Archivgut.
Beurkundungen bleiben ausschließlich Angelegenheit des Standesamts im zeitlichen Rahmen der Fortführungsfristen. Nach Ablauf der Fortführungsfristen und der Übergabe an das zuständige Archiv sind keine Beurkundungen mehr vorgesehen, es können aber Auskünfte und Nachweise erteilt werden, die sich nach den archivrechtlichen Vorschriften richten.
Das Stadtarchiv hat die unten genannten Registerserien übernommen, eine Benutzung ist unter Beachtung archivrechtlicher und ggf. anderer Vorschriften möglich.
Herzogenaurach
Geburtenbücher 1876 – 1898
Heiratsbücher 1876 – 1926
Sterbebücher 1876 – 1978
Niederndorf
Geburtenbücher 1876 – 1898
Heiratsbücher 1876 – 1924
Sterbebücher 1876 – 1978
Hammerbach
Geburtenbücher 1876 – 1897
Heiratsbücher 1876 – 1918
Sterbebücher 1876 – 1971