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Neue Gebühren ab 1.4.2010
Im Mai 2008 wurde im Stadtrat angekündigt, dass die Abwassergebühren neu kalkuliert werden müssen. Auslöser der Neukalkulation sind zahlreiche umfassende Erneuerungen im Abwassersystem, sowohl auf Seiten des Schmutzwassers als auch auf Seiten des Niederschlagswassers. Alleine die Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage, die 2009 fertiggestellt wurde, schlägt mit ca. 11 Mio. EUR zu Buche. In der Stadtratssitzung Ende Mai 2008 wurde angekündigt, dass die Umlage der Investitionskosten für Kläranlage und weitere Entwässerungsbauwerke zu einer Erhöhung von ca. 60 ct/m³ führen werden. Die sehr aufwändige Kalkulation nach Art. 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) hat nun stattgefunden und ergeben, dass der geschätzte Erhöhungsbetrag tatsächlich weitgehend so zutrifft. Die Erhöhung müsste 68 ct/m³ betragen.
Allerdings hat die Kalkulation, die auf Grund des Art. 8 Abs. 6 KAG den Zeitraum der letzten vier Jahre umfasst, auch ergeben, dass in dieser Zeit defizitär gewirtschaftet wurde, d.h., dass die bisher veranschlagten 1,95 EUR/m³ nicht ausreichend waren. Es ist über vier Jahre hinweg ein Gesamtdefizit von ca. 1,3 Mio. EUR aufgetreten, das wiederum in den nächsten vier Jahren (2010 bis einschl. 2013) zu refinanzieren ist. Dieser auf vier Jahre verteilte Verlustausgleich erfordert zusätzlich 24 ct/m³, die über diesen Zeitraum hinweg erhoben werden müssen. Insgesamt beträgt daher die notwendige Erhöhung 92 ct/m³, die Gebühr würde daher ab 1.4.2010 von 1,95 EUR/m³ auf 2,87 EUR/m³ steigen. Unabhängig von der Neukalkulation und Gebührenerhöhung führt die Stadt Herzogenaurach wie ebenfalls bereits im Mai 2008 angekündigt zeitgleich die gesplittete Abwassergebühr ein. Durch die Aufsplittung der theoretisch nötigen Gebühr von 2,87 EUR/m³ haben sich die folgenden neuen, ab 1.4.2010 geltenden Gebührensätze ergeben:
a) Schmutzwassergebühr, neu: 2,28 EUR/m³
b) Niederschlagswassergebühr, neu: 0,35 EUR/m²
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Die Erhebung der Schmutzwassergebühr über die Herzo Werke findet weiter wie gewohnt statt. Die monatlichen Abschläge werden hierzu nicht extra angepasst, da die Änderung von 1,95 €/m³ auf 2,28 €/m³ im Durchschnitt beim Kunden nur zu geringen Änderungen des Jahresbeitrags führt. Die Erhöhung verursacht dann am Jahresende ggf. eine Nachzahlung (analog einer unterjährigen Strom- oder Gaspreiserhöhung bzw. -erniedrigung); Bsp. Vier-Personen-Haushalt mit 100 m³ p.a. als Bezugsgröße: Hier macht die Erhöhung pro Monat 2,75 € aus, pro Jahr 33 €.
Kunden können selbstverständlich am 01.04.2010 den Zählerstand eigenverantwortlich ablesen und diesen den Herzo Werken mitteilen; ebenso kann auf Wunsch (Mitteilung an Herzo Werke erforderlich) der mtl. Abschlag angepasst werden.
Die separaten Niederschlagswasserbescheide der Stadt Herzogenaurach werden im April 2010 versandt (Bezugspreis 35 ct/m²). Die Zahlung erfolgt (bei Jahresgebühr über 50 €) wie bei der Grundsteuer vierteljährlich zur Quartalsmitte (ansonsten (bis 50 €) zum 01.07. als Einmalbetrag).
Hinweis: Neu kalkuliert wurden auch die Herstellungsbeiträge für die, die neu bauen oder zusätzlichen Wohnraum schaffen: hier steigt der Beitrag auf 8,15 €/m² Geschossfläche (bisher 4,60 €/m²). Der Beitrag pro m² Grundstücksfläche steigt von 1,79 €/m² auf 2,22 €/m² [Anm. geringfügige Abweichung bei Nacherhebungen, für Objekte, bei denen der Beitrag vor 1995 erhoben wurde!]
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