Damit eine im Ausland vorgenommene Scheidung auch im Inland anerkannt werden kann, ist evtl. die Anerkennung dieses ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberlandesgericht München erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt.
Hierfür sind u.a. folgende Unterlagen notwendig:
Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen. Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern erhalten Sie beim Standesamt.