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Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin stattfinden. Wir bitten dies zu beachten!
Eine Terminreservierung im Voraus ist nicht möglich. Der Termin wird nach der Anmeldung zur Eheschließung vereinbart.

Eine Anmeldung zur Eheschließung kann nur dann vorgenommen werden, wenn sämtliche Unterlagen (jeweils im Original) komplett vorliegen!

Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Sind beide Verlobte noch nicht verheiratet gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:

  • Ausweise
    Die beiden Verlobten haben sich durch einen Personalausweis oder Reisepaß auszuweisen.
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Die Aufenthaltsbescheinigung für die Eheschließung bekommen Sie in der Regel vonder Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung, in Herzogenaurach direkt beim Standesamt.
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
    Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Abschrift darf nicht älter als 6 Monate sein.

Wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist, benötigen Sie zusätzlich:

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratsregister geführtenFamilienbuch der letzten Ehe (nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch) erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. Die Abschrift darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe, müssen Sie alle früheren Ehen sowie die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen vorhandene Dokumente mitzubringen.

In nachfolgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
  • eine/r der Verlobten ist minderjährig

Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie in jedem Fall persönlich im Standesamt vorsprechen. Der Standesbeamte prüft bei Auslandsbeteiligung auch das jeweilige Heimatrecht. Wir werden deshalb, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, ihre Unterlagen entgegennehmen und bearbeiten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann zu einem mit Ihnen vereinbarten Termin.

Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen. Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern erhalten Sie beim Standesamt.

Muss eine Eheschließung abgesagt werden, so kann dies nur durch Vorsprache eines oder beider Partner persönlich beim Standesamt erfolgen.

 

 
 

 

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