Bürgerservice und Rathaus
Zur Beurkundung von Geburten benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Geburtsanzeige der Hebamme
- Personalausweis bzw. Reisepass von Vater und Mutter
Bei unverheirateten Eltern:
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch der Mutter/Eltern (bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Übersetzung eines amtlich beeidigten Übersetzers)
- evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter und ggf. auch des gesetzlichen Vertreters des Kindes zur Vaterschaftsanerkennung
- Ist oder war der Vater verheiratet: Stammbuch, Eheurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
- evtl. Urkunde über eine bereits abgegebene Sorgeerklärung
- evtl. Urkunde über die Erteilung des Namens des Vaters durch die Mutter mit Urkunde über die Einwilligungserklärung des Vaters in diese Namenserteilung
Bei miteinander verheirateten Eltern:
- Stammbuch, Eheurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes)
- Bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung eines amtlich beeidigten Übersetzers; Bescheinigung über die Wirksamkeit einer Namenserklärung
Bei geschiedener Mutter:
- beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch mit Scheidungsvermerk, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Bei Heirat bzw. Scheidung im Ausland: Original der Heiratsurkunde bzw. des Scheidungsurteils mit Übersetzung eines amtlich beeidigten Übersetzers. Bei Scheidung im Ausland muss die Mutter persönlich beim Standesamt vorsprechen, wenn das Scheidungsurteil noch nicht in Deutschland anerkannt wurde.
Bei verwitweter Mutter:
- beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch mit Vermerk über den Tod des Mannes, Stammbuch, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister sowie Sterbeurkunde des Mannes
- bei Heirat bzw. Sterbefall im Ausland: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Mannes mit Übersetzung eines amtlich beeidigten Übersetzers
Bei Aussiedlern zusätzlich:
- Vertriebenenausweis, Registrierschein, Bescheinigungen über eventuelle Namensänderungen der Eltern des Kindes.
- Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen. Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern erhalten Sie beim Standesamt.
Information zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern nichtdeutscher Eltern
Ein Kind, das in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde, erwirbt seit dem 1.1.2005 unter bestimmten Voraussetzungen, neben der fremden auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Standesamt benötigt die Reisepässe bzw. Reiseausweise der Eltern, evtl. mit Aufenthaltstiteln. Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird festgestellt, dass ihr Kind durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, wird dies ins Geburtenregister aufgenommen.
Auskünfte erteilt die Ausländerbehörde des Landratsamts Erlangen-Höchstadt.
Bei Geburt im Ausland haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachbeurkundung in einem deutschen Personenstandsregister zu stellen.
Dazu setzen Sie sich bitte mit Ihrem Standesamt in Verbindung.