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Kirchenaustritt

  • Zur Austrittserklärung ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
  • Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig und kann nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
  • Die Lohnsteuerkarte wird beim Standesamt nicht benötigt. Die Änderung muss beim Finanzamt Erlangen eingetragen werden.

Kinder:

  • Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
  • Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, brauchen dazu aber die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  • Kinder ab 14 Jahren können den Austritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.