Unter welchen Voraussetzungen Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen
dazu erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.
Grundsätzlich sind behördliche Namensänderungen von Vor- und Familiennamen nur aus einem wichtigen Grund möglich. Die Interessen des Antragstellers werden dem öffentlichen Interesse der Allgemeinheit bzw. dem Interesse Dritter gegenübergestellt und abgewogen. Für die positive Entscheidung einer behördlichen Namensänderung bei Erwachsenen muss die derzeitige Namensführung für den Namensträger eine erhebliche Belastung darstellen. Dies ist insbesondere der Fall bei anstößigen oder lächerlichen Namen. Eine behördliche Namensänderung ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der bloße Wunsch besteht, künftig einen anderen Namen führen zu wollen.
Für die behördliche Namensänderung ist zuständig:
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Marktplatz 6
91052 Erlangen
Tel.: 09131/803-143