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Sterbefälle

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt der Stadt, in der der Tod eines Menschen eingetreten ist. In Herzogenaurach ist das Standesamt der Stadt Herzogenaurach zuständig.

Ist der Tod in einem Krankenhaus oder Seniorenheim eingetreten, ist die dortige Verwaltung für die schriftliche Anzeige zuständig.
Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten, ist die Anzeige mündlich oder schriftlich von einem beauftragen Bestattungsunternehmen oder mündlich durch einen der nächsten Angehörigen zu erstatten.

Zur Beurkundung von Sterbefällen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis des Anzeigenden
  • Sterbefallanzeige (nur bei schriftlicher Anzeige durch Bestatter, Krankenhaus oder Altenheim)
  • Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)


Für unverheiratete Verstorbene:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern oder
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen

Für verheiratete Verstorbene:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (Heirat nach dem 1.1.1958) oder
  • Eheurkunde der letzten Ehe (nur bei Eheschließung vor den 1.1.1958 oder Eheschließung im Ausland)

Für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:

  • wie Verheiratete, aber zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil


Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen.
Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt
sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern erhalten Sie beim
Standesamt.