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Urkundenausstellung

Beim Standesamt erhalten Sie folgende Urkunden:

  • Geburtsurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch
  • Eheurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus dem Heiratsbuch
  • Sterbeurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus dem Sterbebuch


Das Standesamt Herzogenaurach kann Urkunden nur dann ausstellen, wenn die Geburt, die Heirat oder der Sterbefall in Herzogenaurach beurkundet wurde.

Familienbuchabschriften erhalten Sie, wenn die Eheschließung der Ehegatten in Herzogenaurach war. Dies gilt für Ehen, die nach dem 01.01.1958 beim Standesamt geschlossen wurden. Wurde ihre Ehe im Ausland geschlossen und nachträglich in Deutschland ein Familienbuch angelegt, verbleibt das Familienbuch beim Standesamt des Ortes, in dem sie am 24. Februar 2007 gemeldet waren.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht. Sie können die gewünschten Urkunden auch schriftlich anfordern.

Die Gebühren für Urkunden betragen 10,00 Euro.