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Steueramt

Das Steueramt der Stadt Herzogenaurach ist der Finanzverwaltung angegliedert. Hauptaufgabengebiet ist die Festsetzung der Gemeindeabgaben (Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren) der Stadt Herzogenaurach.
Die aus den Gemeindesteuern erzielten Einnahmen stellen eine Haupteinnahmequelle im städtischen Haushalt dar. Sie dienen der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben der Stadt Herzogenaurach und kommen somit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu Gute.
Die Niederschlagswassergebühren dienen der Refinanzierung der auf die Niederschlagswasserbeseitigung entfallenden Aufwendungen bei der Stadtentwässerung Herzogenaurach.

 

Kontakt

Steueramt
Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach 
09132 901145 (Leiterin)
finanzherzogenaurach.de
 
 

 

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 - 12.30 Uhr

Dienstag
7.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

 
 
 
Aufgabengebiete
  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Niederschlagswassergebühr
  • Unternehmensbesteuerung städt. Betriebe gewerblicher Art (BgA)
  • Vermögens- und Haftpflichtversicherungen
  • Lohnsteuerkarten - ab dem 01.01.2011 liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei den Finanzämtern (z.B. Finanzamt Erlangen - Zentrale 09131/1210)
Telefon:09132 901-145 (Gewerbesteuer)
Telefon:09132 901-144 (Hundesteuer und Grundsteuer)
Telefon:09132 901-151 (Niederschlagswassergebühr und Grundsteuer)
Fax:09132 901-149
E-Mail:finanzherzogenaurach.de

Im Steueramt erhältlich:

  • Anträge Lohnsteuerermäßigung
  • Anträge Einkommensteuererklärung

 

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