Das Steueramt der Stadt Herzogenaurach ist der Finanzverwaltung angegliedert. Hauptaufgabengebiet ist die Festsetzung der Gemeindeabgaben (Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren) der Stadt Herzogenaurach.
Die aus den Gemeindesteuern erzielten Einnahmen stellen eine Haupteinnahmequelle im städtischen Haushalt dar. Sie dienen der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben der Stadt Herzogenaurach und kommen somit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu Gute.
Die Niederschlagswassergebühren dienen der Refinanzierung der auf die Niederschlagswasserbeseitigung entfallenden Aufwendungen bei der Stadtentwässerung Herzogenaurach.
Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
| |
|---|---|
| Telefon: | 09132 901-145 (Gewerbesteuer) |
| Telefon: | 09132 901-144 (Hundesteuer und Grundsteuer) |
| Telefon: | 09132 901-151 (Niederschlagswassergebühr und Grundsteuer) |
| Fax: | 09132 901-149 |
| E-Mail: | finanz |
Im Steueramt erhältlich:
Formulare