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Ausstellung und Verlängerung eines Kinderreisepasses

Neuausstellung

Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist im Bürgerbüro zu stellen. Eine Unterschrift des Kindes ist ab dem 10. Lebensjahr erforderlich.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung Folgendes mit:

Verlängerung

Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig.

Bitte bringen Sie zur Verlängerung Folgendes mit:

  • Kinderreisepass
  • 1 Lichtbild
    Hinweise darüber, wie das Lichtbild beschaffen sein muss, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Bundesdruckerei.
  • Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
  • Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten mit Ausweis oder Pass. Einverständniserklärung
  • Gebühr: 6,00 €

Gültigkeit

Der Kinderreisepass wird erstmals für eine Dauer von 6 Jahren ausgestellt, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab dem 12. Lebensjahr kann nur noch ein Reisepass und/oder Personalausweis ausgestellt werden.

Anerkennung

Der Kinderreisepass ist grundsätzlich zur Einreise in EU-Länder ausreichend. Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder erhalten Sie auf Anfrage oder unter www.auswaertiges-amt.de.