Seit dem 01.11.2010 wird ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, es werden nun auch die aufgedruckten Daten digital abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch die Fingerabdrücke digital gespeichert. Darüber hinaus bietet der neue Personalausweis auch neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis und seinen Funktionen können Sie auf www.personalausweisportal.de nachlesen oder beim Team des Bürgerbüros unter
Tel. 09132/901-176 erfragen.
Der Originalantrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird in Ihrem Beisein von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgefüllt.
Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da der Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag zusammen mit einem Sorgeberechtigten zu stellen.
Vorzulegen sind:
bei Abholung des neuen Personalausweises ist Folgendes zu beachten:
Gebühren
| Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 € |
| Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 28,80 € |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
| erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
| Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | 6,00 € |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |