
Zweck und Ziel des Projektfonds
Vor dem Hintergrund einer Stärkung der Herzogenauracher Innenstadt ist es Zweck und Ziel des Projektfonds, privates Engagement und öffentlich-private Kooperationen zu fördern.
Im Einzelnen werden folgende Ziele mit dem Projektfonds verfolgt:
Projektgebiet
Der räumliche Geltungsbereich des im vereinfachten Verfahren festgelegten Sanierungsgebietes Nr. I/2 für die Altstadt von Herzogenaurach bildet das Fördergebiet dieses Programms.
Gegenstand der Förderung
Mittel aus dem öffentlich-privaten Projektfonds werden für Maßnahmen zur Standortqualifizierung und strukturellen Verbesserung des Programmgebietes eingesetzt. Die Mittel können dabei für Investitionen sowie investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Maßnahmen verwendet werden. Nicht investive Aktivitäten des Projektfonds sollen der Standortqualifizierung und strukturellen Verbesserung des Quartiers dienen und als Anschubfinanzierung Impulse für Innovationen und eine nachhaltige Quartiersaufwertung geben. Die geförderten Projekte dürfen nicht überwiegend Einzelinteressen dienen, sondern müssen vor allem dem Quartier dienlich sein.
Vergabegremium
Zuständiges Vergabegremium für die Entscheidung der Förderung dem Grunde, der Art und des Umfanges nach ist eine Lenkungsgruppe in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken. Das Vergabegremium für die Mittel des Projektfonds wurde aus der bereits im Rahmen des Fitnessprogramms Innenstadt eingerichteten Lenkungsgruppe gebildet und besteht aus insgesamt 6 Mitgliedern. Davon sind Akteure dem "öffentlichen" Spektrum zuzurechnen (Bürgermeister sowie Vertreter der Verwaltung), vier Vertreter repräsentieren die privaten Akteure (2 Vertreter der Förder- und Werbegemeinschaft Herzogenaurach e.V., 2 Gewerbetreibende). Das Gremium tagt viermal pro Jahr, bei Bedarf auch häufiger. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Verwaltung des Projektfonds mit einer ebenso unbürokratischen Bewilligung und Vergabe der Mittel. Die Lenkungsgruppe ist den Grundsätzen einer sparsamen Bewirtschaftung der Mittel verpflichtet.
Projektbeispiele
2011
City-Taschen Herzogenaurach (Nicht-investives Projekt)
Projektträger: Förder- und Werbegemeinschaft Herzogenaurach e.V.
Branchenführer StadtWerte (Nicht-investives Projekt)
Projektträger: Förder- und Werbegemeinschaft Herzogenaurach e.V.
2012
Baustellenmarketing westl. Haupstraße – Projektphase 1: Konzeption (investitionsvorbereitendes Projekt)
Projektträger: Stadt Herzogenaurach und Förder- und Werbegemeinschaft Herzogenaurach e.V.
Projektantragstellung
Projektanträge können von Bewohnern, Bewohnergruppen, Gewerbetreibenden, Vereinen, Verbänden, Organisationen, Eigentümern und Initiativen etc. sowie von der Stadt Herzogenaurach gestellt werden. Es wird klargestellt, dass der Projektfonds kein zusätzlicher Fördertopf für ohnehin öffentlich-geförderte Einrichtungen/ Maßnahmen ist (z.B. Kommunales Förderprogramm). Erneute Anträge für gleiche oder ähnliche Zwecke (z.B. jährliche Veranstaltungen) sollten die Ausnahme bleiben, da keine Regelförderung ersetzt werden kann. Vorhaben und Mittelhöhe haben in einem vernünftigen Verhältnis zueinander zu stehen.
Projektanträge sind in schriftlicher Form vor Maßnahmenbeginn an das Amt für Stadtmarketing und Kultur der Stadt Herzogenaurach zu richten.
Für den Projektantrag sind folgende Informationen notwendig:
- Projekttitel
- Projektträger bzw. Projektantragsteller
- Kontoverbindung des Projektträgers
- Projektdauer (geplanter Beginn und Abschluss)
- Kurze Projektbeschreibung
- Projekteziele und Nutzen der Maßnahmen für die Innenstadt
- Einzelne Schritte bzw. Maßnahmen
- Gesamtkosten des Projekts
- Finanzierung der privaten Mittel (50% der Gesamtkosten des Projekts)
- Kostenaufstellung bzw. -schätzung der Einzelpositionen
- Zwei Vergleichsangebote
Mittelgewährung und Abrechnung
Treuhänder der Mittel und Verwalter des Projektfonds ist die Stadt Herzogenaurach. Sie sorgt für eine schriftliche Bewilligung der beschlossenen Mittel sowie für die Einhaltung der Pflichten der Zuwendungsempfänger. Nach erfolgter Bewilligung werden die Mittel durch die Stadt Herzogenaurach nach einem entsprechend dem Verwendungszweck festzulegenden Modus und mit Kontrolle der Belege an die Antragsteller ausgezahlt.
Nach Abschluss der Maßnahme ist der Stadt Herzogenaurach ein Nachweis über die Verwendung der Mittel aus dem Projektfonds beizubringen, wobei sämtliche Einzelpositionen der beantragten Mittel nachgewiesen werden müssen. Zur Dokumentation der Maßnahme, der Aktivität bzw. des Projektes ist der Abrechnung auch ein Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit (Presseinformation etc.) beizufügen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist in geeigneter Weise auf die Förderung im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes hinzuweisen.
Auf die Förderung dem Grunde nach besteht kein Rechtsanspruch.
Ansprechpartner, Beratung, Information und Projektbetreuung:
Stadt Herzogenaurach
Amt für Stadtmarketing und Kultur
Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach
Frau Judith Jochmann
Tel. 09132 901125
E-Mail: stadtmarketing@herzogenaurach.de