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Sprechtage der Sozialhilfe in Herzogenaurach

Zum 1. Januar 2005 endete der Vollzug des Bundessozialhilfegesetzes.

Da beim nachfolgenden Vollzug des "Arbeitslosengeldes II" bezüglich der Zuständigkeit Ortsnähe berücksichtigt wurde, werden keine Sprechtage im Rathaus mehr abgehalten.

Vom 2. März 2005 an ist für alle in Herzogenaurach lebenden Personen die    Agentur für Arbeit in Erlangen (Tel. 09131 - 7110) zuständig.