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Bauantrag und Baugenehmigung

Ob ein geplantes Bauvorhaben

- verfahrensfrei (Art. 57 BayBO),
- verfahrenspflichtig oder
- anzeigepflichtig ist,

regelt die Bayerische Bauordnung ...mehr

Sie gibt auch Auskunft darüber, welche Formulare zu verwenden sind und über die Stadt Herzogenaurach eingereicht werden müssen. Beachten Sie bitte, dass auch für „verfahrensfreie Bauvorhaben“ u. U. eine Zustimmung durch die Stadt Herzogenaurach erforderlich ist.

Über Anträge, die ein „verfahrensfreies Bauvorhaben“ betreffen und einer Zustimmung bedürfen, entscheidet die Stadt Herzogenaurach.

Für Bauvorhaben, die einer Genehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde bedürfen, ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, zuständig.