Ein Wohngebäude ist ein Passivhaus, wenn es folgende drei Forderungen erfüllt:
1. Ein behagliches Innenklima ist ohne separates Heizsystem und ohne Klimaanlage erreichbar: Dazu muß der Jahresheizwärmebedarf nach Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP) kleiner als 15 kWh/(m²a) sein.
2. Die Behaglichkeitskriterien müssen in jedem Wohnraum im Winter wie im Sommer erfüllt sein. Daraus ergeben sich i.d.R. folgende Anforderungen:
3. Der spezifische Primärenergieeinsatz für alle Haushaltsanwendungen (Heizung, Warmwasserbereitung und Haushaltsstrom) zusammen darf nicht höher sein als 120 kWh/(m²a). Die Berechnung erfolgt nach PHPP.
| Guter Wärmeschutz und Kompaktheit: | Außenhülle U kleiner gleich 0,15 W/(m²K) Wärmebrückenfrei |
| Südorientierung und Verschattungsfreiheit: | Passive Solarenergienutzung |
| Superverglasung und Superfensterrahmen: | UW kleiner gleich 0,8 W/(m²K) g-Wert um 50 % |
| Luftdichtheit: | n50 kleiner gleich 0,6 h-1 |
| Wärmerückgewinnung aus der Abluft: | Wärmebereitstellungsgrad größer gleich 75% |
| Energiespargeräte: | Hocheffiziente Stromspargeräte für den Haushalt |
| Passive Luftvorerwärmung: | Optional: Erdreichwärmetauscher, Lufttemp. auch im Winter über 5°C |