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Zulässige Bebauung

Die planungsrechtliche Beurteilung des Baugrundstücks erfolgt nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes spricht man von einer Bebauung nach § 30 BauGB. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der zulässigen Bebauung fest. Daneben finden sich häufig weitergehende Festsetzungen wie z. B. zulässige Dachformen, Einfriedungshöhen und Standorte zu Garten- und Gerätehäuschen.

Liegt das Baugrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist kein Bebauungsplan vorhanden, so richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB. Hier wird die umliegende Bebauung zur Beurteilung eines geplanten Bauvorhabens herangezogen.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Herzogenaurach

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt als bayerisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist. Sie regelt auch die Frage, ob ein Vorhaben einer Genehmigung bedarf und welches Verfahren dabei Anwendung findet.