
Lebenswert und wohnlich wird eine Stadt erst durch Bäume, denn sie
Wussten Sie z.B., daß eine 100jährige Buche
Die Stadt Herzogenaurach will den Baumbestand im Stadtgebiet erhalten und schützen. Deshalb hat sie eine Baumschutzverordnung erlassen, die für den bebauten Bereich gilt.
Die Stadt Herzogenaurach hat am 12.04.2012 die Neufassung der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Herzogenaurach (Baumschutzverordnung - BaumSchV) im Amtsblatt bekanntgemacht. Nach § 9 ist die Verordnung am 13.04.2012 in Kraft getreten.
Gleichzeitig ist die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Herzogenaurach vom 18.07.1993 außer Kraft getreten.
Baumschutzverordnung
Informationsbroschüren
Weiterführende LinksBayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)
Landratsamt Erlangen-Höchstadt Fachberater für Gartenbau Tel. 09193/20-585, -584
Obst- und Gartenbauverein Herzogenaurach