
Bekanntmachung öffentliche Auslegung der Baumschutzverordnung
Öffentliche Auslegung des erarbeiteten Entwurfs mit Plänen vom 14.10.2011 bis einschließlich 15.11.2011
Vollzug der Naturschutzgesetze;
Bekanntmachung der Auslegung eines Entwurfes für eine Baumschutzverordnung in der Stadt Herzogenaurach
Der Stadtrat der Stadt Herzogenaurach hat in seiner Sitzung vom 29.09.2011 die Verwaltung beauftragt das Verfahren für die Neufassung der Baumschutzverordnung in der Stadt Herzogenaurach einzuleiten.
Die Verwaltung hat einen Entwurf für eine Baumschutzverordnung mit entsprechenden Lageplänen erarbeitet. Dabei sollen Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm, bei mehrstämmigen Bäumen ab einen Einzelstammumfang von 50 cm, geschützt werden. Koniferen und Obstbäume (mit Ausnahme Walnussbäume) sind von der Unterschutzstellung ausgenommen.
Die Verordnung soll nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Herzogenaurach gelten.
Der Entwurf des Verordnungstextes mit der Baumschutzgebietskarte (M 1:10.000) und der Baumschutzgebietsübersichtskarte (nicht maßstäblich) werden ab dem 14.10.2011 für die Dauer von einem Monat (bis einschließlich 15.11.2011) im Rathaus, Schlossgebäude, Amt für Planung, Natur und Umwelt, 2. Stock (Gang zu Zimmer 207 und 208), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Allen Personen ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.