
In Herzogenaurach fließen Bäche (Gewässer 3. Ordnung) mit einer Gesamtlänge von ca. 38 km. Im Einzelnen sind dies
Für diese Gewässer wurde 2008 im Auftrag der Stadt Herzogenaurach eine sogenannte Strukturkartierung vor-genommen. Dabei wurde der Zustand des Gewässers auf Verbauungen, Natürlichkeit, Bewuchs, Erosionen und Gewässerdynamik aufgenommen. Darauf aufbauend erfolgte eine Planung zur Entwicklung der Gewässer. In den Plänen sind Pflegemaßnahmen, Umbauten und Grundstücksbedarf enthalten.
Ziel ist das Erhalten und Wiederherstellen naturnaher Zustände an Gewässern und ihren Auen und die Erhaltung und Schaffung ausreichender Rückhalteräume für den Hochwasserschutz. Der Gewässerentwicklungsplan ist Voraussetzung für die Bezuschussung solcher Maßnahmen, mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Bei dem Gewässerentwicklungsplan handelt es sich um keinen rechtsverbindlichen Fachplan. Handlungsbedarf ergibt sich allerdings durch die Wasserrahmenrichtlinie der EU. Danach muss bis Ende 2015 in allen Fließgewässern mindestens ein „guter ökologischer und chemischer Zustand“ erreicht sein.
Die Anwendung ist für private Grundstücksbesitzer freiwillig und muss in enger Abstimmung mit den verschiedenen Betroffenen und Beteiligten (Landwirte, Grundstücksbesitzer, Fischereiberechtigte, Forst, Behörden etc.) erfolgen.
Weiterführende Informationen
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