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Mobilfunk in Herzogenaurach

Baurecht

Die Errichtung und Änderung von Mobilfunkstandorten ist in der Regel genehmigungsfrei. Dabei darf die Antenne einschließlich der Masten 10 m Höhe nicht überschreiten, die Versorgungseinheiten dürfen einen Rauminhalt von bis zu 10 cbm haben.

Auf bestehenden Gebäuden kann eine Mobilfunkanlage ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn die Antenne (einschließlich Masten) vom Schnittpunkt mit der Dachhaut aus nicht höher als 10 m ist. Ist in einem Bebauungsplan ein Gebiet als Reines Wohngebiet festgesetzt, ist für die Errichtung einer Mobilfunkanlage eine sogenannte Befreiung nötig (§ 31 Abs 2 BauGB). Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Einzelbestimmungen für bestimmte Gebietskategorien.

Nähere Informationen zum Baurecht erhalten Sie beim
Amt für Planung, Natur und Umwelt (Telefon : 901-230 oder 901-235).

 

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