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Mobilfunk in Herzogenaurach

Grenzwerte

Um die Menschen in der Nachbarschaft von Sendeanlagen vor Gesundheitsschäden zu bewahren, sind in der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ (26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt. Diese Werte haben als Grundlage die Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP).

Für das D-, E-Netz und UMTS gelten dabei folgende Grenzwerte:

Leistungsflussdichte S (mW/m2)Elektrische Feldstärke E (V/m)
D-Netz (um 900 MHz) 470041,3
E-Netz (um 1800 MHz) 930058,3
UMTS (um 2000 MHz) 1000061,

Für Mobilfunkbasisstationen muss bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine sogenannte Standortbescheinigung beantragt werden. Dabei wird, unter Berücksichtigung der bereits am Standort betriebenen Sendeanlagen, ein Sicherheitsabstand festgelegt.

Ab diesem Abstand dürfen die Grenzwerte nicht überschritten werden. Diese Abstände betragen bei Mobilfunkanlagen im Regelfall wenige Meter. In anderen europäischen Ländern liegen die Grenzwerte zum Teil unter der der 26. BImSchV (z.B. Schweiz).