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Landschaftsschutz

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  • für den Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten  
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

Die Stadt Herzogenaurach hat seit 1987 eine Landschaftsschutzgebietsverordnung.

Die geschützten Landschaftsräume umfassen

die Wälder
Dohnwald, Birkenbühl, Hammerbacher Wald, Hohholz, Steinbacher Wald und Burgwald

die Täler
der Aurach, des Bimbachs, des Dambachs, des Litzelbachs, des Schleifmühlbachs, des Weihersbachs sowie die Talräume südlich von Niederndorf, am Viehtriebberg, am Kuhwasen und am Kohlweiher

die Weihergebiete
nördlich und nordöstlich von Hammerbach, nordwestlich von Welkenbach zwischen Birkenbühl und Beutelsdorf, zwischen Haundorf und Beutelsdorf, südlich des Dohnwaldes, nordöstlich von Niederndorf

Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Naturhaushalt bedeuten, ist die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt einzuschalten.