Bereits zum 01.09.2020 wurde das Waffenrecht durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) teilweise geändert. Dies hat entscheidende Auswirkungen auf folgende Bereiche, für die aktuell noch eine Übergangsfrist läuft:
- Dekorationswaffen
- Salutwaffen (§§ 39b, 58 Abs. 15, 16 WaffG)
- Pfeilabschussgeräte (§ 58 Abs. 20 WaffG)
- Verbotsregelung zu „großen Magazinen“ (§ 58 Abs. 17, 18 WaffG)
- Wesentliche Waffenteile (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 WaffG)
Antrags- und Anzeigeformulare sind zu finden unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/waffen/