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Bis zu 3 Stunden kostenlos parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen

Ab Dienstag, 1. April 2025, dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge mit E-Kennzeichen in ganz Bayern bis zu drei Stunden kostenlos auf eigentlich gebührenpflichtigen öffentlichen Parkflächen abgestellt werden. Eine dafür notwendige Änderung der entsprechenden Verordnung hat der Ministerrat der Staatsregierung in München beschlossen.

Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die mit einem „E-Kennzeichen“ nach § 4 Elektromobilitätsgesetz gekennzeichnet sind. Das E-Kennzeichen ist daran zu erkennen, dass das allerletzte Zeichen im Kfz-Kennzeichen („Nummernschild“) immer der Buchstabe „E“ ist.

Die Gebührenbefreiung gilt ausdrücklich auch nur auf öffentlichen Parkplätzen, nicht z. B. in privaten Parkhäusern oder auf privaten Supermarktparkplätzen.

Es ist für die Gebührenbefreiung ausreichend, beim Parken auf öffentlichen Parkflächen eine entsprechend auf den Parkbeginn eingestellte Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Alternativ ist auch denkbar, dass Kommunen ihre Parkautomaten entsprechend umstellen, sodass E-Autofahrerinnen und -fahrer für bis zu drei Stunden ein kostenloses Ticket ziehen können. Zudem können Park-Apps ein Zusatzfeld anbieten, damit für E-Autos die ersten drei Stunden Parken kostenlos sind.

In Herzogenaurach werden keine aufwändigen Änderungen an den Parkscheinautomaten oder an der Park-App Paybyphone erfolgen. Die betreffenden Fahrzeuge müssen eine richtig eingestellte Parkscheibe gut sichtbar auslegen.

Des Weiteren muss auch weiterhin die zulässige Höchstparkdauer auf dem jeweiligen Parkplatz beachtet werden. Diese kann bei weniger als drei Stunden liegen und wird durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt. Das heißt, gilt z. B. auf einem öffentlichen Parkplatz eine Höchstparkdauer von einer Stunde, dann darf auch ein Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen mit ausgelegter Parkscheibe maximal eine Stunde parken.

Gilt auf einem Parkplatz eine Höchstparkdauer von mehr als drei Stunden, dann dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen mit ausgelegter und richtig eingestellter Parkscheibe die ersten drei Stunden kostenlos parken, für die darüberhinausgehende Parkzeit bis zur Höchstparkdauer muss ein Parkschein am Automaten gezogen oder über die Park-App gelöst werden.