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Ausweisdokumente beantragen – digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025

Ab 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für Pässe und Ausweise nur noch digital erstellt werden. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 geregelt. Damit dürfen für Ausweis- und Passdokumente nur noch elektronische und biometrische Passbilder verwendet werden. Übergangsweise sind bis zum 31. Juli 2025 in bestimmten Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos gestattet.

Das digitale Lichtbild kann ab 1. Mai 2025 entweder durch einen zertifizierten privaten Fotodienstleister oder direkt in der Behörde gefertigt werden. Beim Bürgerbüro der Stadt Herzogenaurach ist dies ab 1. Mai 2025 jedoch noch nicht möglich, da das Lichtbild-Aufnahmesystem der Bundesdruckerei noch nicht an alle Standorte in Deutschland ausgeliefert wurde, darunter auch Herzogenaurach. Die Lieferung kann sich bis zum Sommer 2025 hinziehen, wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat mitteilt. Im Hinblick auf die Lieferverzögerungen werden darum in Ausnahmefällen papiergebundene Lichtbilder (biometrisch und nicht retuschiert) bis zum 31. Juli 2025 akzeptiert.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, die digitalen Lichtbilder bei den zertifizierten Fotostudios erstellen zu lassen. Dort ist in der Regel ein QR-Code zur Vorlage bei der Ausweisbeantragung im Bürgerbüro zum sicheren Abruf des digitalen Lichtbilds erhältlich. Eine Übersicht über die zertifizierten Fotografinnen und Fotografen in der Nähe steht über den Fotoverband RINGFOTO GmbH & Co. KG zur Verfügung (https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/).

Das Bürgerbüro der Stadt Herzogenaurach wird Sie hier darüber informieren, sobald die Möglichkeit besteht, das Lichtbild vor Ort erstellen zu lassen.