Seit 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für Pässe und Ausweise nur noch digital erstellt werden. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 geregelt. Damit dürfen für Ausweis- und Passdokumente nur noch elektronische und biometrische Passbilder verwendet werden.
Das digitale Lichtbild kann auch weiterhin durch einen zertifizierten privaten Fotodienstleister gefertigt werden. Dort ist in der Regel ein QR-Code zur Vorlage bei der Ausweisbeantragung im Bürgerbüro zum sicheren Abruf des digitalen Lichtbilds erhältlich. Eine Übersicht über die zertifizierten Fotografinnen und Fotografen in der Nähe steht über den Fotoverband RINGFOTO GmbH & Co. KG zur Verfügung (https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/).
Ab sofort ist die Lichtbilderstellung auch direkt in der Behörde möglich. Die Lieferung des Lichtbildaufnahmesystems der Bundesdruckerei erfolgte Mitte Juli, sodass nun die digitalen Lichtbilder auch direkt im Bürgerbüro der Stadt Herzogenaurach im Rahmen der Beantragung von Ausweisdokumenten gegen Gebühr (6,00 EUR pro Lichtbild) erstellt werden können. Papiergebundene Lichtbilder sind nicht mehr zulässig.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros unter Tel. 09132/901-176 oder per E-Mail (buergerbuero@herzogenaurach.de) gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bildaufnahme von Babys und (Klein-) Kindern nicht zuverlässig funktioniert. Hier empfehlen wir weiterhin die Dienstleistung bei einem zertifizierten Fotodienstleister in Anspruch zu nehmen.