Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Stadt Herzogenaurach bemüht sich, ihren Webauftritt im Einklang mit dem Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiG) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Aktueller Stand der Umsetzung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 08.05.2026 überarbeitet. Sie gilt für die Website www.herzogenaurach.de. Die technische Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde vom Amt für Stadtmarketing und Kultur der Stadt Herzogenaurach u.a. mithilfe der Assistenzsoftware Eye-Able durchgeführt.
Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1. Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:
Textalternativen
Nicht alle enthaltenen Bilder bieten Textalternativen, wenn das Bild allein nicht den Inhalt übermittelt.
Allgemeine Textlinks
Einige Textlinks enthalten die Formulierung "Mehr erfahren" ohne eindeutige Zielangabe.
Redaktionelle Inhalte
Die redaktionelle Arbeit für die städtische Internetseite wird von mehreren Online-Redakteurinnen und Online-Redakteuren verantwortet. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht immer vollständig eingehalten werden.
Angebotenes Material
PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, sind nicht durchweg barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.
Das Ziel der digitalen Barrierefreiheit wird zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.
Sie haben Hinweise für die Stadt Herzogenaurach?
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots der Stadt Herzogenaurach? Bitte wenden Sie sich an das Amt für Stadtmarketing und Kultur per E-Mail an stadtmarketing@herzogenaurach.de.
Sie haben weitergehende Fragen?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.