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Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Herzogenaurach 2025

Die Stadt Herzogenaurach beruft einen Seniorenbeirat zur Förderung und Wahrnehmung der besonderen Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Die Seniorenvertretung arbeitet überparteilich und überkonfessionell und ist verbandsunabhängig. Der Seniorenbeirat berät den ersten Bürgermeister, den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung auf dem Gebiet des Seniorenbereichs, insbesondere bei der Planung und Schaffung von Einrichtungen, der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für Senioren sowie der ideellen und finanziellen Förderung der Seniorenarbeit.

Alle drei Jahre wird der Seniorenbeirat neu gewählt. Der Seniorenbeirat der Stadt Herzogenaurach setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen. Er besteht zu gleichen Teilen aus Herzogenauracher Bürgerinnen und Bürgern ab dem 60. Lebensjahr sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die in Herzogenaurach Seniorenarbeit leisten.

Die Wahl der Seniorenbeirätinnen bzw. Seniorenbeiräte aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre findet am Dienstag, 22. Juli 2025, von 8.00 bis 18.00 Uhr im Raum R0.02 (EG) des Rathauses, Marktplatz 11, statt.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis Montag, 14. Juli 2025, telefonisch Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Generationen.Zentrum unter Tel. 09132 / 734-170. Die Briefwahlunterlagen müssen bis Dienstag, 22. Juli 2025, 15.00 Uhr im Generationen.Zentrum eingegangen sein.

Vorschlagsberechtigt, stimmberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag 60 Jahre und älter sind und in der Stadt Herzogenaurach wohnen. Mit dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe von Wahlvorschlägen aufgerufen. Bitte verwenden Sie dazu ein Formblatt, das im Rathausfoyer, im Generationen.Zentrum (Erlanger Straße 16) und im HerzoSeniorenbüro (Hintere Gasse 32) ausliegt oder über die Homepage der Stadt Herzogenaurach unter www.herzogenaurach.de heruntergeladen werden kann.

 

Bitte beachten Sie dabei unbedingt die folgenden Punkte:

1. Sowohl die-/derjenige, die/der vorgeschlagen wird, als auch die-/derjenige, die/der vorschlägt, muss Herzogenauracher Bürgerin bzw. Bürger und am Wahltag mindestens 60 Jahre alt sein.

2. Für jeden Wahlvorschlag ist ein eigenes Formblatt auszufüllen.

3. Erfasst werden die folgenden Daten: Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum der/des Vorgeschlagenen und der/des Vorschlagenden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Wahl verwendet. Auf dem Stimmzettel werden nur die folgenden Daten der/des Vorgeschlagenen aufgeführt: Vorname, Name, Anschrift und Jahrgang.

4. Unvollständige Wahlvorschläge sind unwirksam.

5. Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 30. Juni 2025 im Generationen.Zentrum eingegangen sein.

6. Wahlvorschläge werden erst wirksam, wenn die*der Vorgeschlagene ihrer*seiner Kandidatur zugestimmt hat.

 

Formular Wahlvorschlag 

 

Der Kulturausschuss des Stadtrats beruft die Mitglieder des Seniorenbeirates sowie deren Stellvertreter im Verhinderungsfall vom 1. August 2025 an für die Dauer von drei Jahren. Die Tätigkeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich.