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Inklusion

Inklusion ist ein Menschenrecht!

In der Leitlinie der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) aus 2006 heißt es: „Anerkennung von Menschen mit Behinderung als vollwertige Bürgerinnen und Bürger, denen alle Menschrechte zustehen und die vor allem nicht benachteiligt werden dürfen“.

Die Behindertenrechtskonvention der UN wurde in 2009 auch für Deutschland verbindlich. Für die Umsetzung in Deutschland gibt es seit 2011 einen nationalen Aktionsplan der Bundesregierung, für Bayern liegt seit 2011 ein Aktionsplan im Entwurf vor (Diskussion und Abstimmung mit den gesellschaftlichen Gruppen läuft).

Was heißt Inklusion nun im praktischen täglichen Leben?
Eine plakative Grafik von Aktion Mensch:

Inklusion grenzt nicht aus wie Exklusion und will nicht gleichmachen und vereinnahmen wie Integration, sondern akzeptiert die Vielfalt und erlaubt jedem Individuum die barrierefreie, gleichberechtigte und selbst bestimmte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen. Weitere Informationen liefert die Präsentation des Behindertenbeauftragten zur Behindertenrechtskonvention und Inklusion unter "Downloads".

Inklusion setzt voraus, dass Barrieren abgebaut werden, physikalische Barrieren aber auch Barrieren im Kopf, vor allem bei den Nicht-Behinderten. Sehr anschaulich wird dies mittels der unten stehenden Animationsfilme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sowie von Aktion Mensch und Montag-Stiftung vermittelt.

Herzogenauracher Stimmen zur Inklusion

Herzogenauracher Bürger jeden Alters haben sich zum Thema Inklusion ihre Gedanken gemacht. Das Ergebnis gibt es hier.