Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Sie planen eine Veranstaltung im öffentlichen Raum und wissen nicht genau, welche Genehmigungen Sie benötigen? Wir haben hier ein paar Informationen für Sie bereit gestellt.
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind neben der Anzeige beim Ordnungsamt auch straßen- und verkehrsrechtliche Genehmigungen erforderlich.
Sondernutzungserlaubnis
Werden öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, d. h. zu anderen Zwecken als widmungsgemäße Teilnahme am Verkehr, genutzt, so liegt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung vor. Wenn z. B. Events mit Tischen, Stühlen, Pavillons, Sonnenschirmen, Ständen, usw. auf öffentlichen Flächen stattfinden sollen, ist ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 BayStrWG zu stellen. Der Antrag kann formlos (z. B. per E-Mail an bauverwaltung@herzogenaurach.de) gestellt werden.
Übermäßige Straßenbenutzung / Verkehrsregelung
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen ist in der Regel eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO notwendig, da solche Veranstaltungen eine „übermäßige Straßenbenutzung“ darstellen. Dies ist bspw. bei Umzügen zu Volksfesten, Vereinsjubiläen oder sportlichen Veranstaltungen der Fall.
Zur Sicherung der Veranstaltung und Verkehrsregelung ist meist auch ein Antrag auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen nach § 45 StVO für die Aufstellung von Verkehrszeichen (Straßensperrung, Haltverbote, etc.) erforderlich. Die Absicherung/Beschilderung darf nur von einem fachlich geeigneten Verkehrssicherer durchgeführt werden.
Ausnahmegenehmigung
In Einzelfällen kann auch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO notwendig sein. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Sie für die Auf- und Abbauarbeiten bei einer Veranstaltung oder Anlieferung von Gegenständen eine Straße befahren müssen, die grundsätzlich für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist (z. B. Fußgängerzone). Dazu wird das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs benötigt. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Die jeweiligen Anträge inkl. Lageplan sind vollständig und möglichst frühzeitig, spätestens 8 Wochen vor geplantem Veranstaltungsbeginn, beim Amt für Bauordnung, Verkehrswesen und Beiträge zu stellen. Bedenken Sie bei Ihrer zeitlichen Planung, dass vor einer Entscheidung über Ihre Anträge möglicherweise von uns noch andere Stellen beteiligt werden müssen (z. B. Polizei, Landratsamt, ÖPNV).
Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeinwohls, aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis.
Für private Veranstaltungen (z. B. Polterabend, Hochzeit, Geburtstagsfeier) erteilt die Stadt Herzogenaurach grundsätzlich keine Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen.
Die Erlaubnisse sind kostenpflichtig.