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Amt für Bauordnung, Verkehrswesen und Beiträge

Das Amt für Bauordnung, Verkehrswesen und Beiträge gliedert sich in folgende Sachgebiete: Bauordnung, Verkehrswesen, Beitragswesen und Verkehrsüberwachung.

Sachgebiet Bauordnung

Ansprechpartner für baurechtliche Angelegenheiten

  • Bauantragsverfahren
  • Bauregistratur
  • Angelegenheiten und Sitzungsdienst des Bauausschusses
  • Bayerisches Straßen- und Wegerecht (Widmungen und Sondernutzungen)

Frau Schroth
Telefon +49 (0) 9132 / 901-223
E-Mail bauverwaltung@herzogenaurach.de

Abgabe von Anträgen in baurechtlichen Verfahren

Sämtliche Arten von Anträgen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können in den Haus-Briefkasten am Rathaus eingelegt bzw. der Stadtverwaltung per Post zugeschickt werden. Eine persönliche Abgabe bei den Mitarbeitern des Amtes für Bauordnung ist nicht zwingend notwendig.
Bitte achten Sie zusammen mit Ihrem Architekten bzw. Bauvorlageberechtigten darauf, dass der jeweilige Antrag vollständig ist. Es können nur vollständige und prüffähige Antragsunterlagen weiterbearbeitet werden.

Wird bei der Vorprüfung festgestellt, dass die Unterlagen nicht vollständig sind oder z. B. erforderliche Unterschriften fehlen, werden wir mit dem Bauherren bzw. dessen Beauftragten Kontakt aufnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Fiktionsfristen nach dem BauGB nicht zu laufen beginnen, solange nicht alle Unterlagen vorliegen.

Antragsarten

  • Bauantrag
  • Antrag auf Vorbescheid (förmliche Bauvoranfrage)
  • Teilbaugenehmigungsantrag
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Abbruchanzeige
  • Antrag auf isolierte Verfahren (Befreiung/Abweichung vom Bebauungsplan oder einer Ortsvorschrift)
  • Formlose Bauanfragen

Alle Anträge mit den zugehörigen Unterlagen sind dreifach, in den Mappen
GRÜN (Erstschrift)
ROT (Zweitschrift)
BEIGE (Drittschrift)
einzureichen.

Bitte beachten Sie die Merkblätter, Checklisten und Anträge im Downloadbereich.

Auskünfte aus der Bauregistratur

Akteneinsicht

Die Bauregistratur verwaltet die Bauakten ab ca. 1963 für Gebäude im Stadtgebiet Herzogenaurach (Ausnahmen möglich, insbesondere ältere Akten sind nicht lückenlos vorhanden). Für die Einsicht in Akten älter als 1963 wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Bamberg, Hainstraße 39, 96047 Bamberg, Telefon +49 (0) 951 / 98622-0.

Die Bauakten können nur von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Kontakt
Frau Moritz
Telefon 09132 / 901-228
E-Mail bauverwaltung@herzogenaurach.de


Auskunftsberechtiger Personenkreis

Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Anwesens erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt. Es ist ein Ausweisdokument sowie ggf. eine aktuelle Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.

Bitte verwenden Sie den „Antrag auf Einsicht in eine Bauplanmappe“ (siehe Downloadbereich). Akteneinsichten vor Ort können aus organisatorischen Gründen nur freitagvormittags gewährt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (Telefon +49 (0) 9132 / 901-228).

Kosten für die Einsicht und für Ablichtungen

Auskünfte aus den Bauakten, Akteneinsichten sowie Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren (Akteneinsicht: 15,00 € - Kopien/Scan A3/A4: 0,50 €/Blatt - geplottete Planzeichnungen 15,00 € / Plan) werden nach der Kostensatzung der Stadt Herzogenaurach i. V. m. dem kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) erhoben.
Auslagen für den Versand gehen zu Lasten des Antragsstellers.

Downloads

Weiterführende Links

Sachgebiet Verkehrswesen

Ansprechpartner für Verkehrsrechtliche Angelegenheiten - Straßenverkehrsamt

Frau Lößel
Telefon +49 (0) 9132 / 901-222
E-Mail loessel@herzogenaurach.de

Frau Schandert
Telefon +49 (0) 9132 / 901-221
E-Mail schandert@herzogenaurach.de

Die Anträge für verkehrsrechtliche Anordnungen sind ausschließlich über die E-Mail-Adresse bauverwaltung@herzogenaurach.de einzureichen.

Für Arbeiten und Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Gehweg, Radweg etc.) berühren oder beeinträchtigen, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung sowie ggf. eine Erlaubnis (bei Veranstaltungen) eingeholt werden, die u. a. festlegt, wie die Arbeitsstelle / Veranstaltungsfläche abzusichern bzw. zu kennzeichnen ist. Dies gilt insbesondere für folgende Maßnahmen:

  • Aufgrabungen
  • Aufstellung / Errichtung eines Baugerüstes
  • Aufstellung von Bauschuttcontainern
  • Lagerung von Baumaterial
  • Einrichtung eines temporären Haltverbotes (z.B. zur Durchführung eines Umzuges)
  • Sperrung einer Straße

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Werktage vor Beginn der Maßnahme bei uns über bauverwaltung@herzogenaurach.de eingereicht werden muss.

Für die Antragstellung nötige Unterlagen

  • Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung
  • Aussagekräftiger Beschilderungs-/Lageplan (Kennzeichnung der beanspruchten Flächen von Container, Baustelleneinrichtung etc., Örtlichkeit der Baustelle, verwendete Verkehrszeichen und Standorte)
  • Insbes. bei Anträgen von Unternehmern Beschilderungsplan, anzuwendender Regelplan, Umleitungsbeschilderungsplan bei Vollsperrung (inkl. aller nötigen Verkehrszeichen)
  • Lageplan mit Kennzeichnung der beanspruchten Flächen

Grundsätzlich erwarten wir vom Antragsteller Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten, die die Notwendigkeit eines Antrags erkennen lassen. Ebenfalls ist bereits bei Einreichung von Anträgen ein aussagekräftiger und gut erkennbarer Beschilderungs-/Lageplan vorzulegen. Erst mit vorliegendem Beschilderungs-/Lageplan kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Bei der Prüfung Ihres Antrags entstandener Mehraufwand aufgrund nicht vollständiger Unterlagen kann eine erhöhte Gebühr nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden reichen Sie bitte alle nötigen Unterlagen zusammen ein.

Gebühren für Verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO)

Kleine Maßnahme / Gewegsperrung * 40,00 EUR
Halbseitige Sperrung* 50,00 EUR
Vollsperrung* 60,00 EUR
Aufstellung Container * 25,00 EUR
Ausnahmegenehmigung 15,00 EUR

Sondernutzungserlaubnis (Infostände)

35,00 EUR
Erlaubnis für Veranstaltung nach § 29 StVO 35,00 EUR
Verspätete Antragsstellung / Säumniszuschlag - unter 12 Werktagen 10,00 EUR
Verlängerung der VAO - bis 2 Wochen 15,00 EUR
Verlängerung der VAO - über 2 Wochen 25,00 EUR
Änderungen, Terminverschiebungen 15,00 EUR
Umfragen ohne gewerblichen Hintergrund 15,00 EUR
Umfragen mit gewerblichem Hintergrund 35,00 EUR

*zzgl. Sondernutzungsgebühr je anfangene 25m²
in der 1. Woche                      10,00 EUR
ab der 2. Woche / pro Woche 15,00 EUR

Stand 1. Februar 2021

Sachgebiet Verkehrsüberwachung

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr (Geschwindigkeitsüberwachung)

Telefon +49 (0)9132/901-248
E-Mail verkehrsueberwachung2@herzogenaurach.de

Sprechzeiten Innendienst Geschwindigkeitsüberwachung:
Mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Parkraumüberwachung)

Telefon +49 (0)9132/901-225
E-Mail verkehrsueberwachung@herzogenaurach.de

Sachgebiet Straßenausbaubeiträge/Erschließungsbeiträge

Ansprechpartner für

  • Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)
    Rechtsgrundlage: Art. 5 KAG (Kommunalabgabengesetz) sowie die „Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen“ der Stadt Herzogenaurach (seit 1993, Anpassung 2003)

Herr Bartosch
Telefon +49 (0) 9132 / 901-224
E-Mail bartosch@herzogenaurach.de

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Sachgebiet Herstellungsbeiträge Kanal

Herstellungsbeitrag Kanal - Was und wofür ist das?

Die Stadt Herzogenaurach hält ein Entwässerungssystem (Kanäle) und eine moderne Kläranlage vor. Die Grundstücke, die daran anschließen können, haben daraus einen Vorteil.
Zur Abgeltung dieses Vorteils und damit letztlich zur Deckung des Aufwandes, welcher der Stadt für die Herstellung des Entwässerungssystems entstanden ist, werden Beiträge erhoben.

Neben den nur einmalig zu entrichtenden Beiträgen werden noch regelmäßig fällig werdende Gebühren erhoben.

Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist die von der Stadt Herzogenaurach erlassene Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) zur Entwässerungssatzung (EWS).

Beitragsmaßstab - Nach welchen Kriterien wird der Beitrag bemessen?

Der Beitrag wird erhoben für Grundstücksfläche
Geschossfläche

Die Geschossfläche wird dabei nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt.
Dachgeschosse sind beitragspflichtig, soweit sie ausgebaut sind.

Im Falle einer nachträglichen Erweiterung der Geschossfläche, (z. B. Dachgeschossausbauten, Wintergarten) besteht mit Fertigstellung der Baumaßnahme eine Mitteilungspflicht der Beitragspflichtigen an die Stadt Herzogenaurach.

Beitragstatbestand – für welche Grundstücke wird ein Beitrag erhoben?

Der Beitrag wird für folgende Grundstücke erhoben:

  • bebaute und bebaubare Grundstücke
  • gewerblich genutzte und gewerblich nutzbare Grundstücke
  • sonstige Flächen, auf denen tatsächlich Abwasser anfällt

Die Beitragsschuld entsteht mit dem Abschluss der Baumaßnahme und wird einen Monat nach Erhalt des Beitragsbescheides fällig

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Ansprechpartnerin
Frau Moritz

Telefon  +49 (0) 9132 / 901-228
E-Mail moritz@herzogenaurach.de

Bauausschusssitzungen und Abgabetermine 2024

Abgabe der Bauanträge Sitzung des Bauausschusses
25.01.2024 28.02.2024, 17.00 Uhr
19.02.2024 19.03.2024, 17.00 Uhr
18.03.2024 23.04.2024, 17.00 Uhr  
15.04.2024 15.05.2024, 17.00 Uhr
16.05.2024 19.06.2024, 17.00 Uhr
20.06.2024 23.07.2024, 17.00 Uhr
09.08.2024 11.09.2024, 17.00 Uhr
18.09.2024 23.10.2024, 17.00 Uhr
16.10.2024 20.11.2024, 17.00 Uhr
12.11.2024 11.12.2024, 17.00 Uhr
Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Amt für Bauordnung, Verkehrswesen und Beiträge

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Telefon +49 (0) 9132 / 901-222
Fax +49 (0) 9132 / 901-229
E-Mail bauverwaltung@herzogenaurach.de

Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr
15.00 -  18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr