Seit dem 01.11.2010 wird ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Dieser hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, es werden nun auch die aufgedruckten Daten digital abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch die Fingerabdrücke digital gespeichert. Darüber hinaus bietet der Personalausweis auch neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Weitere Informationen zum Personalausweis und seinen Funktionen
http://www.personalausweisportal.de/
Allgemeine Information zum Personalausweis
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für Deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, können Reisende beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
Ausstellung eines Personalausweises
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros erstellt. Daher ist es erforderlich, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag zusammen mit einem Sorgeberechtigten zu stellen. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Einverständniserklärung des anderen Elternteils ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht wird. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen für den zweiten gesetzlichen Vertreter nachzureichen oder bei der Antragsstellung bereits vorzulegen.
Vorzulegen sind:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll - Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Personalausweis hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Personalausweis von ca. 2 - 3 Wochen gerechnet werden.
Bei Abholung des Personalausweises ist Folgendes zu beachten:
- das alte Ausweisdokument ist zwingend mitzubringen
- sollte der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden, ist eine Abholvollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen
- der Bevollmächtigte muss sich bei Abholung durch seinen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
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Gebühren
Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig | 22,80 EUR |
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 28,80 EUR |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | 6,00 EUR |
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen) | 6,00 EUR |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 EUR |
Allgemeine Information zum Reisepass
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für Deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, kann beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
Ausstellung eines Reisepasses
Der Originalantrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im Beisein von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgefüllt. Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da der Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch einen Sorgeberechtigten zusammen mit dem Jugendlichen zu stellen.
Vorzulegen sind:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z.B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschirft des anderen Eltermnteils durch die Passbehörde überprüft werden soll - Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigtem
Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Reisepass hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Reisepass von ca. 4 - 6 Wochen gerechnet werden.
Gebühren
Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 37,50 EUR
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 60,00 EUR
Express-Reisepass
Es besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines Express-Passes, der innerhalb von 3 Werktagen von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Zusätzliche Gebühr: 32,00 EUR
48-Seiten-Pass
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten auszustellen, anstatt von 32 Seiten
Zusätzliche Gebühr: 22,00 EUR
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Sowohl bei der Neuausstellung als auch bei der Verlängerung eines Kinderreisepasses ist die Anwesenheit des Kindes (unabhängig vom Alter des Kindes), sowie die eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen für den zweiten gesetzlichen Vertreter nachzureichen oder bei der Antragsstellung bereits vorzulegen.
Neuausstellung
Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist im Bürgerbüro zu stellen. Eine Unterschrift des Kindes ist ab dem 10. Lebensjahr erforderlich.
Unterlagen für die Antragstellung:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll - Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- Gebühr: 13,00 EUR
Verlängerung
Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig.
Unterlagen für die Verlängerung:
- Kinderreisepass
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich
- bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll - Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- Gebühr: 6,00 EUR
Gültigkeit
Der Kinderreisepass wird erstmals für eine Dauer von 6 Jahren ausgestellt, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab dem 12. Lebensjahr kann nur noch ein Reisepass und/oder Personalausweis ausgestellt werden.
Anerkennung
Der Kinderreisepass ist grundsätzlich zur Einreise in EU-Länder ausreichend. Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder gibt das Auswärtige Amt, Reisebüros und die Botschaft des jeweiligen Landes.
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