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Fischereischein

Jugendfischereischein

Mindestalter: 10 Jahre
Höchstalter: Vollendung des 18. Lebensjahres

Gebühr: 5,00 EUR

Fischereiabgabe:
10 – 18 Jahre: 10,00 EUR
15 – 18 Jahre: 7,50 EUR
16 – 18 Jahre: 5,00 EUR
17 – 18 Jahre: 2,50 EUR

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten grundsätzlich den Fischereischein auf Lebenszeit.

Auf Antrag ist jedoch ein Jugendfischereischein möglich (berechtigt jedoch nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers, auch wenn die Prüfung bestanden ist).

Fischereischein auf Lebenszeit

Voraussetzung: staatliche Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung
Mindestalter: 14 Jahre

Gebühr: 35,00 EUR (bei Verlängerung nach 5 Jahren: 5,00 EUR)

Fischereiabgabe: für fünf aufeinanderfolgende Jahre 40,00 EUR

Einmalzahlung auf Lebenszeit: siehe Tabelle

Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung
(ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 4 AVFiG)
Zahlung bei Lebensalter         Betrag (EURO)
vom 14. bis 22. Lebensalter    300,00
vom 23. bis 27. Lebensalter    288,00
vom 28. bis 32. Lebensalter    256,00
vom 33. bis 37. Lebensalter    224,00
vom 38. bis 42. Lebensalter    192,00
vom 43. bis 47. Lebensalter    160,00
vom 48. bis 52. Lebensalter    128,00
vom 53. bis 57. Lebensalter    96,00
vom 58. bis 62. Lebensalter    64,00
vom 63. bis 67. Lebensalter    32,00
ab dem 68. Lebensalter von der Abgabepflicht befreit    

Jahresfischereischein

Der Jahresfischereischein kann nur von nicht in Deutschland ansässigen Personen für drei Monate beantragt werden. Bei der Beantragung ist der im Ausland erworbene Fischereischein vorzulegen.

Gebühr: 7,50 EUR
Fischereiabgabe: 15,00 EUR


Staatliche Fischerprüfung

Nähere Informationen zur Fischerprüfung gibt es auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter
http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/index.php

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Bürgerbüro

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Telefon +49 (0) 9132 / 901-176
E-Mail buergerbuero@herzogenaurach.de