Menü
Suchergebnisse
Was erledige ich wo?
Aktuelles / Veranstaltungen
 

Stadtentwässerung (SEH)

Wasser wird auf vielfältige Weise in privaten Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen genutzt. Wenn es nach Gebrauch als Abwasser im Abfluss verschwunden ist, dann ist das Thema Abwasserentsorgung für die meisten Menschen erledigt. Dagegen fängt für die rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtentwässerung Herzogenaurach die Arbeit jetzt erst an. Eine Arbeit, die für die Bürgerinnen und Bürger weitgehend unbemerkt geschieht. Denn fast alle Abwasseranlagen sind tief unter der Erde versteckt.

Rechtliche Grundlagen

Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Das ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) fixiert. In unserer Stadt wird diese Aufgabe von der Stadtentwässerung Herzogenaurach (SEH) wahrgenommen. Einzelheiten werden in der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Herzogenaurach (EWS) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) geregelt.

Aufgaben der SEH

Kanalisation und Kläranlage

Im Stadtgebiet Herzogenaurach und seinen Anschlussgemeinden fallen jährlich etwa 2,3 Millionen Kubikmeter zu reinigendes Abwasser an. Um diese Menge abzuleiten und der Kläranlage zuzuführen, unterhält die Stadtentwässerung Herzogenaurach ein knapp 200 km langes Kanalnetz mit mehr als 5.500 Schächten und knapp 60 Sonderbauwerken, wie z.B. Regenrückhaltebecken,  Stauraumkanäle  oder Pumpwerke. Das System wird fortlaufend modernisiert und ausgebaut. 

Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerungsanlagen sind bauliche Anlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, mit denen Schmutz- und Regenwasser gesammelt, bei Bedarf behandelt und über den sogenannten Hausanschluss abgeleitet wird. Sie sind neben dem öffentlichen Kanalnetz ein wichtiger Bestandteil des Entwässerungssystems. Für die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gelten die Vorschriften der §§ 9 bis 13 EWS.

Entwässerungsgenehmigungen bei Neu- und Umbauten

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie bei Änderungen an bestehenden Entwässerungsanlagen ist eine Entwässerungsgenehmigung zu beantragen. Der Antrag ist in 3-facher Ausfertigung beim Tiefbauamt der Stadt Herzogenaurach einzureichen.

Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Während die Kommunen für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Kanäle zuständig sind, liegt die Verantwortung für die privaten Leitungen beim Grundstückseigentümer. Vor allem aus Gründen des Umweltschutzes muss auf Grundstücken anfallendes Abwasser regel- und sachgerecht abgeleitet werden, da an defekten Stellen austretendes Abwasser zu Verschmutzungen des Bodens und des Grundwassers führen.
Die "Wiederkehrende Überprüfung privater Abwasseranlagen" wird in Bayern durch die örtlichen Entwässerungssatzungen der jeweiligen Gemeinden und Städte geregelt.

Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider

Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 i. V. m. § 16 der städtischen Entwässerungssatzung ist in Gewerbebetrieben, in denen Fett oder Leichtflüssigkeiten anfallen, eine entsprechende Abscheideranlage erforderlich. Für Gaststätten, Hotels, Metzgereien, Essensausgabestellen mit Rücklaufgeschirr, etc. darf das Abwasser nur über einen vorgeschalteten Fettabscheider nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 in die Kanalisation eingeleitet werden. Bei  Autowaschanlagen, Kfz-Werkstätten, Tankstellen und ähnlichen Gewerbebetrieben, bei denen Benzin und vergleichbare Leichtflüssigkeiten anfallen, müssen Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN EN 858 und DIN 1999 Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage sein.

Kontakt
Bauamt
Frau Stadter
Telefon +49 (0) 9132 / 901-600
E-Mail stadter@herzogenaurach.de  

Abwassergebühren

Die Stadtentwässerung ist eine kostenrechnende Einrichtung die sich ausschließlich über Gebühren und Beiträge refinanziert.

Schmutzwassergebühr

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,10 EUR pro m³ Frischwasserbezug. Als Frischwasserbezug gelten die aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung und aus Eigengewinnungsanlagen (z.B. Regenwasserzisternen oder Brunnen) entnommenen Wassermengen.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr betrug für den Zeitraum 1. April 2010 bis 31.12.2021 pro m² befestigte, abflusswirksame und angeschlossene Fläche 0,35 Euro. Seit dem 1. Januar 2022 werden hierfür 0,40 Euro berechnet (s. dazu auch § 10a Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herzogenaurach in der Fassung vom 28.10.2021, veröffentlicht am 18.11.2021).
Bei der Gebührenfestsetzung werden fest installierte Regenwassersammelanlagen berücksichtigt (10 m² Abzug pro m³ Fassungsvermögen, welches ganzjährig zur Verfügung steht).

Erhebungsbogen 
Berechnungsbeispiel 

Kanalherstellungsbeitrag

Der Kanalherstellungsbeitrag beträgt pro m² Geschossfläche 8,15 EUR; pro m² Grundstücksfläche 2,22 EUR.

Kontakt
Amt für Bauordnung und Verkehrswesen

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Stadtentwässerung

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Abwassergebühren
Steueramt
Telefon +49 (0) 9132 / 901-151
E-Mail steueramt@herzogenaurach.de 

Entwässerungsgenehmigung
Herr Geinzer
Telefon +49 (0) 9132 / 901-612
E-Mail johann.geinzer@herzogenaurach.de

Herr Winterstein
Telefon  +49 (0) 9132 / 901-615
E-Mail winterstein@herzogenaurach.de

Kanalherstellungsbeitrag
Frau Moritz
Telefon  +49 (0) 9132 / 901-228
E-Mail moritz@herzogenaurach.de

Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr
15.00 -  18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr