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Bundestagswahl 2025

Der 21. Deutsche Bundestag wird am Sonntag, 23. Februar 2025, gewählt. Er ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Der Bundestag setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. 

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

Spätestens bis Sonntag, 2. Februar 2025, sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Durch den elektronischen Versand erhalten Angehörige eines Haushaltes nicht zwingend zur selben Zeit Post, dadurch besteht jedoch kein Grund zur Sorge.

Informationen zur Briefwahl

Wegen des verhältnismäßig kurzen Zeitraums, in dem Briefwahl beantragt werden kann, empfehlen wir Ihnen bei dieser Bundestagswahl generell den Gang zur Wahlurne in Ihrem Wahllokal. Die genauen Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie, weil Ihnen das Wählen im Wahllokal am 23. Februar 2025 nicht möglich ist, Briefwahl beantragen wollen, können Sie dies auf folgenden Wegen tun:

Online

Beantragen Sie Ihre Unterlagen online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Herzogenaurach oder per QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Aufgrund der späten Lieferung der Stimmzettel an die Stadt können die Briefwahlunterlagen unabhängig vom Beantragungsdatum allerdings voraussichtlich erst ab dem 6. Februar zusammengestellt und an Sie versandt werden.

Postalisch oder persönlich

Wahlbenachrichtigungsbrief

Bitte benutzen Sie für den Antrag zur Briefwahl die Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes. Wichtig: Tragen Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum ein und unterschreiben Sie die Beantragung eigenhändig, ehe Sie die ausgefüllten Anträge in den Briefkasten im Eingangsbereich des Rathauses (Marktplatz 11) einwerfen.

Abholung im Rathaus

Sie können die Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten ab dem 10. Februar 2025  direkt im Rathaus (Marktplatz 11, Zimmer-Nr. R 0.02) abholen. Hier stehen Ihnen ebenso eine Wahlkabine und eine Wahlurne zur Verfügung, sodass Sie direkt vor Ort wählen können. Wollen Sie die Unterlagen für andere Familienmitglieder oder andere Wahlberechtigte mitnehmen, muss auch der zweite Teil der Rückseite „Vollmacht“ vollständig ausgefüllt werden und von der/dem Wahlberechtigten unterschrieben sein.

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Wahlamt / R. 006

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Telefon +49 (0) 9132 / 901-171, 901-172
E-Mail wahlen@herzogenaurach.de