Der 21. Deutsche Bundestag wird am Sonntag, 23. Februar 2025, gewählt. Er ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Der Bundestag setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
Spätestens bis Sonntag, 2. Februar 2025, sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Durch den elektronischen Versand erhalten Angehörige eines Haushaltes nicht zwingend zur selben Zeit Post, dadurch besteht jedoch kein Grund zur Sorge.