Um das Ehrenamt ausüben zu können, bedarf es unter anderem folgender Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre zum Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Herzogenaurach
- Gesundheitliche Eignung (d. h. längeres Sitzen in den Verhandlungen; Fähigkeit, der Verhandlung konzentriert zu folgen)
- Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (z. B. Privatinsolvenz).
Juristische Kenntnisse sind für das Ehrenamt nicht erforderlich.
Das verantwortungsvolle Ehrenamt erfordert in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch gestige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Zudem ist es wichtig, dass Sie Menschenkenntnis besitzen, soziale Kompetenz mitbringen und Sie sich in Menschen einfühlen können, logisch denken und vorurteilsfrei sind. Weiter sollten Sie Gerechtigkeitssinn und Standfestigkeit mitbringen und eine Portion Mut.
Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (z. B. Eltern, Ausbilder etc.).
Das Ordnungsamt der Stadt Herzogenaurach stellt im Auftrag des Landgerichts Nürnberg-Fürth eine Vorschlagsliste mit möglichen Kandidat*innen auf.
Ihre Bewerbung wird nach Überprüfung der Voraussetzungen und Ausschlussgründe in die Vorschlagsliste aufgenommen. Diese Vorschlagsliste wird dem Stadtrat vorgelegt und dort beschlossen. Im Anschluss wird die Vorschlagsliste für eine Woche für jede Person zur Einsicht ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch eingelegt werden.
Im Anschluss wird die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Erlangen übersendet. Die endgültige Entscheidung, wer das Ehrenamt beim Amts- oder Landgericht ausüben darf, trifft im Anschluss der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.
Bewerbung als Schöff*in
Sie können über den unten stehenden Link das Formular für die Bewerbung ausfüllen, per Mail an ordnungsamt@herzogenaurach.de oder postalisch an folgende Adresse zurück schicken:
Stadt Herzogenaurach
Ordnungsamt
Wiesengrund 1
91074 Herzogenaurach
Bewerbung als Schöff*in
Da es sich um ein Ehrenamt handelt, erhalten Schöff*innen für ihre Tätigkeit kein Entgelt.
Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch Ihre Tätigkeit entstanden sind. So erhalten Sie z. B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.
Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt (aktuelle Amtsperiode: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023; nächste Amtsperiode: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028).
Nach Aufstellung und Einreichung der Vorschlagsliste beim zuständigen Amtsgericht wählt der Schöffenwahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit für die nächsten fünf Jahre die erforderliche Anzahl von Haupt- und Ersatzschöffen. Diese Anzahl bestimmt die Präsidentin bzw. der Präsident des Landgerichts so, dass jeder Hauptschöffe voraussichtlich zu höchstens 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. Ersatzschöffen kommen dagegen nur dann zum Einsatz, wenn ein oder mehrere Hauptschöffen ausfallen.
Dokumente und Informationen