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Wahlhelfer gesucht

Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürger*innen eine ehrenvolle Aufgabe.

Die Stadt Herzogenaurach sucht für die kommende Landtagswahl am 8. Oktober 2023 Wahlhelfer*innen. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Aufgabe des Wahlhelfenden und melden sich sich über das Anmeldeformular an. 

Voraussetzungen

Wahlhelfer*innen müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer*innen berufen.

Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
  • bei Europawahlen (ab 2024): 16 Jahre
  • bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet 
  • bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
  • bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
  • bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche

Wahl im Wahlraum

Aufgaben und Funktionen

  • Der Wahlvorstand ist ein Team aus mehreren Mitgliedern. Er sorgt dafür, dass die Bürger*innen im Wahlraum wählen können und ab 18.00 Uhr ein Ergebnis ermittelt wird. Die jeweiligen Aufgaben hängen von der Funktion im Wahlvorstand ab.

Zeitaufwand

  • In den Wahllokalen müssen nicht alle Teammitglieder den ganzen Tag vor Ort sein. Es gibt eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Die Tätigkeit beginnt für die Frühschicht zwischen 7.00 und 7.30 Uhr.
  • Ab 18.00 Uhr zählt das Team gemeinsam die Stimmen aus.
  • Der Einsatz endet, wenn alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschriften erstellt sind.

Briefwahl

Aufgaben und Funktionen

  • Der Briefwahlvorstand ist ein Team aus mehreren Mitgliedern. Er sorgt dafür, dass die Wahlbriefe für die Auszählung vorbereitet werden und ab 18.00 Uhr ein Ergebnis ermittelt wird. Die jeweiligen Aufgaben hängen von der Funktion im Briefwahlvorstand ab.

Zeitaufwand

  • Ihr Einsatz beginnt erst am Nachmittag; die genaue Zeit erfahren Sie im Berufungsschreiben.
  • Der Einsatz endet, wenn alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschriften erstellt sind.

Aufgaben während der Wahl

Welche Aufgaben haben Sie als Wahlvorsteher*in?

  • Sie leiten das Team an und verteilen die Aufgaben.
  • Sie legen Schichten der Mitglieder fest.
  • Sie verpflichten die Mitglieder auf Verschwiegenheit und Unparteilichkeit.
  • Sie eröffnen und schließen die Wahlhandlung mit einer kurzen Ansage.
  • Sie unterschreiben alle Beschlüsse, bei Stimmengleichheit gibt Ihre Stimme den Ausschlag.
  • Sie leiten das Team bei der Auszählung an.
  • Sie geben das Ergebnis im Wahlraum mündlich bekannt.
  • Sie sorgen dafür, dass die Unterlagen am Schluss richtig abgegeben werden

Welche Aufgaben haben Sie als Schriftführer*in?

  • Sie kümmern sich um das Wählerverzeichnis.
  • Sie nehmen die Wahlscheine entgegen und sammeln sie.
  • Sie erstellen die Niederschrift über den gesamten Wahltag in Ihrem Bezirk.
  • Sie erfassen ab 18.00 Uhr die Ergebnisse der Auszählung.
  • Sie sind für die Schnellmeldung und die Niederschrift verantwortlich.

Welche Aufgaben haben Sie als Beisitzer*in?

  • Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheine oder Ausweisdokumente der Wahlberechtigten.
  • Sie geben die Stimmzettel aus.
  • Sie haben ein Auge auf die Ordnung im Wahlraum.
  • Bei Bedarf bieten Sie Wahlberechtigten mit Behinderungen Ihre Hilfe an.
  • Sie zählen gemeinsam die Stimmzettel aus.

Werden Sie Wahlhelfer*in

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Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Ordnungsamt

Wiesengrund 1
91074 Herzogenaurach

Telefon +49 (0)9132 / 901 172
E-Mail ordnungsamt@herzogenaurach.de