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Kommunale Wärmeplanung

Herzogenaurach geht voran in Sachen Energiewende

Die Stadt Herzogenaurach erstellt auf Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung aus dem WPG einen kommunalen Wärmeplan, um aufzuzeigen, wie eine zukunftsfähige und bezahlbare Wärmeversorgung aussehen kann.

Kommunaler Wärmeplan

Den  Entwurf des Abschlussberichts zum kommunalen Wärmeplan (zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz - WPG finden Sie hier

 

In einer der nächsten Sitzungen des Stadtrats wird der Kommunale Wärmeplan gemäß § 13 Abs. 5 Wärmeplanungsgesetz - WPG beschlossen und anschließend im Internet veröffentlicht. 

 

Stand der Kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Herzogenaurach ist abgeschlossen. Ziel dieser Planung ist es, Wege zu einer klimaneutralen, sicheren und wirtschaftlichen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 aufzuzeigen.

Am Mittwoch, den 25. März 2026 um 18.30 Uhr lud die Stadt Herzogenaurach herzlich ein, sich im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 11 über den Stand der Kommunalen Wärmeplanung zu informieren. Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister hat das beauftragte Büro Zeitgeist Engineering aus Nürnberg den Sachstand vorgestellt.

Hier finden Sie die Präsentation.

Der Entwurf des Wärmeplans wurde erarbeitet und wurde gemäß § 13 Abs. 4 WPG in der Zeit von Freitag, 27.3.2026, bis einschließlich Donnerstag, 30.4.2026 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bin hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Eignungsprüfung

Der erste Schritt der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist die Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG.
Ziel dieser Prüfung ist es, Gebiete oder Teilgebiete zu identifizieren, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen.
Für diese (Teil-)Gebiete kann das verkürzte Verfahren zur KWP angewendet werden.
Die Eignungsprüfung wird vor dem Beginn der eigentlichen Wärmeplanung durchgeführt, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die detaillierten Erkenntnisse der Bestands- und Potenzialanalyse noch nicht vorliegen.

Für Teilgebiete, für die eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird, kann auf die Bestandsanalyse (§ 15 WPG) verzichtet werden, insofern es sich nicht um Teilgebiete mit einem erhöhten Einsparpotenzial (§ 18 WPG) handelt.
Im Rahmen der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) sind nur noch diejenigen Potenziale zu berücksichtigen, die für die dezentrale Versorgung in Frage kommen.
Außerdem kann das Teilgebiet als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werden, ohne dass ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt wurde.

Wichtig: Kommunale Wärmepläne müssen mindestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden. Diese gesetzliche Vorgabe gilt auch für die Teilgebiete mit verkürzter Wärmeplanung. Kommt die Eignungsprüfung im Rahmen der Aktualisierung zu einem anderen Ergebnis, muss auch dort die vollständige Wärmeplanung nachgeholt werden.

Bestandsanalyse

Eine wichtige Grundlage für die Erstellung des Wärmeplans ist die Bestandsanalyse nach § 15 WPG. Die Bestandsanalyse umfasst die Ermittlung der aktuellen Wärmeversorgung des beplanten Gebiets, d. h. des derzeitigen Wärmebedarfs oder Wärmeverbrauchs, vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen und für die Wärmeversorgung relevanter Energieinfrastrukturanlagen.

Zur Erfassung der Wärmeversorgung zählt auch die Berücksichtigung der energetischen Qualität von Gebäuden und der technischen Infrastruktur sowie die Erfassung räumlicher Entwicklungstrends wie der Aus- oder Rückbau von Quartieren. So können innerhalb des Plans Gebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial bzw. Sanierungsgebiete und Gebiete mit einem erhöhten Endenergieverbrauch dargestellt werden. 

Unter anderem umfasst dies (nach Leitfaden Wärmeplanung 2024) :

  • den jährlichen Endenergieverbrauch nach Energieträgern und -sektoren
  • den Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme am jährlichen Endenergieverbrauch
  • Wärmeverbrauchsdichten in Megawattstunden pro Hektar und Jahr in Baublöcken
  • Wärmeliniendichten in Kilowattstunden pro Meter und Jahr in Form einer straßenabschnittsbezogenen Darstellung

Potenzialanalyse

Ziel der Potenzialanalyse nach § 16 WPG  ist eine hinreichend genaue Abschätzung der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale für Wärmeerzeugung aus zielkonformen Energiequellen sowie der Potenziale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion. Neben einer ersten Abschätzung der Wärmeertragsmengen sollten auch zeitliche Verfügbarkeiten der Wärmequellen in Bezug zur Wärmenachfrage in den Blick genommen werden. Die Potenzialanalyse wird erste Anhaltspunkte dafür geben, welche Flächen für die Wärmeversorgung von besonderer Bedeutung sein könnten. Die Ergebnisse sind wesentlich für die Erstellung des Zielszenarios und die Einteilung des beplanten Gebiets, inklusive der Identifikation von Teilgebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial. Des Weiteren sollen die Ergebnisse Wärmeversorgern und -verbrauchern konkrete Anhaltspunkte geben, welche Wärmequellen sie in ihren zukünftigen Detailplanungen vertieft untersuchen sollten.

Die Ermittlung der Potenziale im beplanten Gebiet erfolgt getrennt nach Energieträgern und räumlich differenziert (nach Leitfaden Wärmeplanung 2024):

  • zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien (die Berücksichtigung folgender Wärmequellen wird nahegelegt: Geothermie, Grundwasser, Umweltwärme, Abwasser, Solarthermie auf Freiflächen, Biomasse, Wasserstoff),
  • zur Nutzung von Wärme aus unvermeidbarer Abwärme,
  • zur zentralen Wärmespeicherung,
  • zur Energieeinsparung durch Bedarfsreduktion von Gebäude- und Prozesswärme

Folgende systematische Erhebung und georeferenzierte Einordnung von Potenzial-Daten ist erforderlich:

  • Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung (Senkung des Energiebedarfs):
  • Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden
  • Energieeinsparung in industriellen und gewerblichen Prozessen
  • Analyse der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme
  • Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien auch mittels Sektorenkopplung
  • Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien auch mittels Sektorenkopplung
  • Ermittlung der vorhandenen Potenziale zur zentralen Wärmespeicherung
  • Ermittlung der vorhandenen Potenziale für die Errichtung dezentraler Wärmenetze bspw. auf Basis zellularer Energie-Konzepte

Ablauf:

1. Theoretisches Potenzial: Das theoretische Potenzial bezieht sich auf die Gesamtheit der verfügbaren Energiequellen in einer bestimmten Region und innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, unabhängig von technischen oder wirtschaftlichen Einschränkungen. Es zeigt das maximale Potenzial auf, das theoretisch genutzt werden könnte.

2. Das technische Potenzial ist der Anteil des theoretischen Energie-Potenzials, das sich unter Berücksichtigung von anlagentechnischen Parametern nutzbar machen lässt. Weitere Restriktionen bestehen hinsichtlich Flächenverfügbarkeit und der erforderlichen technischen Erschließungs- und Anschluss-Infrastruktur.

3. Das wirtschaftliche Potenzial betrachtet, welche Energiemengen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation und Kostenstrukturen wirtschaftlich rentabel genutzt werden können. Über einen längerfristigen Zeithorizont sind jedoch kaum verlässliche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit möglich. In diesem Fall empfehlen wir die weitere Untersuchung auf Grundlage des technischen Potenzials fortzuführen und den Schwerpunkt auf den Aspekt der Nachhaltigkeit zu legen.

4. Das nachhaltige Potenzial bewertet das technische Potenzial hinsichtlich des Aspekts der Nachhaltigkeit als eine wesentliche Zielvorgabe der Kommunalen Wärmeplanung. Es berücksichtigt Umweltaspekte wie die nachhaltige Ressourcen-Verfügbarkeit sowie die Reduzierung von THG-Emissionen und nimmt dabei die gesamte Wertschöpfungskette eines Energieträgers in den Blick. (Scope-Konzept des GreenHouseGas-GHG-Protokolls)

5. Das erschließbare Potenzial beschreibt die tatsächlich realisierbaren Energiemengen und berücksichtigt alle weiteren Ausschlusskriterien. Diese werden mehrheitlich durch lokale Einfluss-Faktoren wie gesellschaftliche Akzeptanz und begrenzte Haushaltsmittel für Investitionen bestimmt.

Zielszenario, Wärmeversorgungs- und Fokusgebiete

Ziel der Entwicklung des Zielszenarios nach § 17 WPG und der Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete gemäß § 18 WPG ist es, die Erkenntnisse aller vorangegangenen Schritte der Wärmeplanung (auf Grundlage der Eignungsprüfung nach § 14 WPG sowie der Bestands- und Potenzialanalyse nach §§ 15 und 16 WPG) zu einem konsistenten Zielbild einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung 2045 für das gesamte beplante Gebiet zusammenzufassen. Dieser Schritt definiert damit die Leitplanken für die Transformation der Wärmeversorgung im beplanten Gebiet, gibt den Akteuren geografisch aufgelöst Orientierung für Investitionsentscheidungen und ist Grundlage für die Umsetzungsstrategie.

Inhalte des Zielszenarios

Zunächst werden relevante Rahmenbedingungen für das Zielszenario geklärt. Dies erfolgt basierend auf geltenden Gesetzen und relevanten Strategien. Anschließend wird die Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs für das Zielszenario abgeleitet. Im nächsten Schritt werden alle Teilgebiete qualitativ hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet sowie Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung bewertet. Hierfür werden die vier Kriterien niedrige Wärmegestehungskosten, geringes Realisierungsrisiko, hohe Versorgungssicherheit sowie geringer kumulierte Treibhausgasemissionen anhand von definierten Indikatoren bewertet“ (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 75).

Die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete zeigt für die Stützjahre 2030, 2035 und 2040 sowie für das Zieljahr 2045, welche Wärmeversorgungsart im jeweiligen Teilgebiet am besten geeignet ist).

Als Teil des Zielszenarios finden Sie hier auch Informationen zur Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete.

Für zwei ausgewählte Fokusgebiete wurden detaillierte Untersuchungen durchgeführt.

Ergebnisse des Zielszenarioentwicklung nach Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 76

1. voraussichtliche Entwicklung des Wärmebedarfs im gesamten beplanten Gebiet

2. Bewertung der Eignung jedes Teilgebiets für die Versorgung über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz und die dezentrale Wärmeerzeugung

3. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die Stützjahre 2030, 2035 und 2040

4. kartografische Darstellung der Eignung aller Teilgebiete für alle betrachteten Wärmeversorgungsarten im Zieljahr sowie erwartete zeitliche Entwicklung der Versorgung der Teilgebiete; darüber hinaus kartografische Darstellung von Gebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial (Raumwärme)

Umsetzungsstrategie

Nach §20 WPG ist es erforderlich, dass die planungsverantwortliche Stelle unmittelbar von ihr selbst zu realisierende Umsetzungsmaßnahmen auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse entwickelt, die im Einklang mit dem Zielszenario stehen. Mit der Umsetzungsstrategie bzw. den zugehörigen Umsetzungsmaßnahmen soll das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr erreicht werden können. (Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 98).

Inhalte der Umsetzungsstrategie nach Leitfaden Wärmeplanung 2024, S. 98

In der Kommunalen Wärmeplanung ist die Umsetzungsstrategie vergleichbar mit einem Bauablaufplan. Sie umfasst die Schritte, die erforderlich sind, um die geplanten Maßnahmen zur Wärmeversorgung der Gemeinde erfolgreich umzusetzen. Ähnlich wie beim Bauablaufplan werden hier die einzelnen Schritte chronologisch geplant, Ressourcen zugewiesen und Meilensteine festgelegt, um sicherzustellen, dass das Projekt effizient und erfolgreich umgesetzt wird. Die Umsetzungsstrategie beinhaltet somit die konkreten Maßnahmen, Zeitpläne, Verantwortlichkeiten und Überwachungsmechanismen, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen.

 

Weitere Informationen

Der kommunale Wärmeplan soll den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der zukünftigen Wärmeversorgung unter Betrachtung aller möglichen zur Verfügung stehenden Energieträgern und Technologien aufzeigen.

Als Ergebnis werden Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen für Teile des Stadtgebietes oder auch einzelne Quartiere vorgeschlagen.
Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Herzogenaurach wurde das Planungsbüro zeitgeist engineering aus Nürnberg beauftragt.

Die Planung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Vergangene Veranstaltungen

Mittwoch, den 23. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Herzogenaurach

Es ist unser Ziel, gemeinsam eine nachhaltige, effiziente, wirtschaftliche und zukunftsfähige Energieversorgung für Herzogenaurach wesentlich mitzugestalten. Im Idealfall sollen damit sowohl die lokale Wirtschaft als auch die lokale Wertschöpfung gestärkt und die Lebensqualität in der Stadt direkt oder indirekt erhöht werden. Ein sehr großer Teil der in Herzogenaurach eingesetzten Energie wird für das Heizen von Gebäuden verwendet. Die Bemerkung „die Energiewende ist eigentlich eine Wärmewende“ trifft es sehr gut. Nach so genannten „Energienutzungsplänen“ im Jahr 2014 und 2021, die bereits den Einsatz der verschiedenen Energieträger zum Heizen in Herzogenaurach recht gut aufgezeigt haben, wird nun – wie deutschlandweit initiiert – eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Die Stadt hat hierzu ein begleitendes Fachbüro beauftragt, das Projekt wird von Seite des Bundes mit 90% gefördert.

Die kommunale Wärmeplanung soll dabei den aktuellen Sachstand der Energieversorgung für Wärme (im Sinne von Heizwärme) sowie verschiedenste Perspektiven der zukünftigen Energieversorgung für das Heizen unter Betrachtung aller möglichen zur Verfügung stehenden Energieträger und Technologien aufzeigen. Die Bandbreite reicht dabei u.a. von Biomasse/Biomethan über elektrische Energie für Wärmepumpen bis hin zu einer teilweisen Fern- und Nahwärmeversorgung. Das Ganze stets unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, insbesondere unter dem Aspekt der ggf. bereits vorhandenen Technik bzw. Infrastruktur. Parameter wie „Lage, Alter und Dichte der Bebauung“ spielen ebenso eine wichtige Rolle.

Am Informationsabend erhielten Sie Antworten u.a. auf folgende Fragen:

  • Warum kommunale Wärmeplanung und wie?
  • Wie ist der aktuelle Stand und wie geht es nach der Planung weiter?
  • Wie betrifft sie mich als Bürgerin und Bürger?

 


Förderkennzeichen: 67K27403

Bewilligungszeitraum: 01.09.2024 - 31.03.2026
Projektstart: 16.04.2025



 

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt
Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach
Telefon +49 (0) 9132 / 901-246
E-Mail umwelt@herzogenaurach.de