Der erste Schritt der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist die Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG.
Ziel dieser Prüfung ist es, Gebiete oder Teilgebiete zu identifizieren, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen.
Für diese (Teil-)Gebiete kann das verkürzte Verfahren zur KWP angewendet werden.
Die Eignungsprüfung wird vor dem Beginn der eigentlichen Wärmeplanung durchgeführt, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die detaillierten Erkenntnisse der Bestands- und Potenzialanalyse noch nicht vorliegen.
Für Teilgebiete, für die eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird, kann auf die Bestandsanalyse (§ 15 WPG) verzichtet werden, insofern es sich nicht um Teilgebiete mit einem erhöhten Einsparpotenzial (§ 18 WPG) handelt.
Im Rahmen der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) sind nur noch diejenigen Potenziale zu berücksichtigen, die für die dezentrale Versorgung in Frage kommen.
Außerdem kann das Teilgebiet als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werden, ohne dass ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt wurde.
Wichtig: Kommunale Wärmepläne müssen mindestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden. Diese gesetzliche Vorgabe gilt auch für die Teilgebiete mit verkürzter Wärmeplanung. Kommt die Eignungsprüfung im Rahmen der Aktualisierung zu einem anderen Ergebnis, muss auch dort die vollständige Wärmeplanung nachgeholt werden.
