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Gewässerentwicklungskonzept Herzogenaurach

Die Stadt Herzogenaurach hat im Jahr 2008 ein Gewässerentwicklungskonzept für ausgewählte Gewässer III. Ordnung erstellen lassen.

Ziel der Gewässerentwicklungsplanung

Ziel der Gewässerentwicklungsplanung ist es, die Funktion der Gewässer und ihrer Auen als Lebensraum zu erhalten bzw. soweit möglich wieder herzustellen und ausreichenden Rückhalteraum für den Hochwasserschutz zu schaffen.

Gewässerstrukturkartierung

In einer Gewässerstrukturkartierung wurde der Zustand der Bäche und ihrer Auen erfasst und bewertet. Die Bestandsbewertung verdeutlicht die Defizite, welche die Funktionsfähigkeit der Gewässer beeinträchtigen.

Gewässerentwicklungsplan

Darauf aufbauend erfolgte eine Planung zur Entwicklung der Gewässer. In den Plänen sind Pflegemaßnahmen, Umbauten und Grundstücksbedarf dargestellt.

Bei dem Gewässerentwicklungsplan handelt es sich um keinen rechtsverbindlichen Fachplan. Handlungsbedarf ergibt sich allerdings durch die Wasserrahmenrichtlinie der EU. Danach muss bis 2027 in allen Fließgewässern mindestens ein „guter ökologischer und chemischer Zustand“ erreicht sein.

Die Umsetzung des Gewässerentwicklungsplanes ist für private Grundstücksbesitzer freiwillig und muss in enger Abstimmung mit den verschiedenen Betroffenen und Beteiligten (Landwirte, Grundstücksbesitzer, Fischereiberechtigte, Forst, Behörden etc.) erfolgen.