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Lärmschutz

Was ist Lärm?

Umgebungsgeräusche, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm. Ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden, hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. Daher gibt es keinen festen Wert für die Schwelle der Lärmempfindung. Dennoch kann man Lärm als Schall beschreiben, der den Menschen belästigt oder sogar gesundheitlich schädigen kann.

Um zu beurteilen, ob Lärm das Gehör gefährdet, muss man messen. Dies geschieht mit handlichen Geräten, die das Ergebnis direkt anzeigen. Der so bestimmte Schallpegel wird in Dezibel, kurz dB(A), angegeben. Der leiseste noch hörbare Ton liegt bei 0 dB(A), die Schmerzgrenze bei ca. 120 dB(A). Wird es lauter als 120 dB(A), besteht Verletzungsgefahr. So kann bei einem Detonationsknall von ca. 150 dB(A) das Trommelfell platzen.

Richt-, Grenz-, Orientierungswerte

Immissionsrichtwerte - TA Lärm
Kur-, Krankenhausgebietetags 45 dB (A)       nachts 35 dB (A)
reine Wohngebiete (WR)tags 50 dB (A)      nachts 35 dB (A)
allgem. Wohngebiete (WA)tags 55 dB (A)      nachts 40 dB (A)
Misch-, Dorfgebiete (MI, MD)tags 60 dB (A)      nachts 45 dB (A)
Gewerbegebiete (GE)tags 65 dB (A)      nachts 50 dB (A)
Industriegebiete (GI)tags 70 dB (A)      nachts 70 dB (A)
Orientierungswerte - DIN 18005
Kur-, Krankenhausgebietetags 50 dB (A) nachts 40/35 dB (A)
reine Wohngebiete (WR)tags 50 dB (A)nachts 40/35 dB (A)
allgem. Wohngebiete (WA)tags 55 dB (A)nachts 45/40 dB (A)
Misch-, Dorfgebiete (MI, MD)tags 60 dB (A)nachts 50/45 dB (A)
Gewerbegebiete (GE)tags 65 dB (A)nachts 55/50 dB (A)
Industriegebiete (GI)--
Immissionsgrenzwerte - 16. BlmSchV
Kur-, Krankenhausgebietetags 57 dB (A)      nachts 47 dB (A)
reine Wohngebiete (WR)tags 59 dB (A)      nachts 49 dB (A)
allgem. Wohngebiete (WA)tags 59 dB (A)      nachts 49 dB (A)
Misch-, Dorfgebiete (MI, MD)tags 64 dB (A)      nachts 54 dB (A)
Gewerbegebiete (GE)tags 69 dB (A)      nachts 59 dB (A)
Industriegebiete (GI)-      -

Der höhere Nachtwert gilt bei der DIN 18005 für Verkehrslärm und niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm. Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich.

Mittagsruhezeit

Haus- und Gartenarbeiten

Häufiger Anlass für Lärmbeschwerden sind private Betätigungen wie z.B. von Nachbarn als störend empfundene Haus- und Gartenarbeiten während der Mittagsstunden. Dabei gehen die Beschwerdeführer in der Regel von einer gesetzlich besonders geschützten Mittagsruhezeit aus, die es in dieser Form jedoch nicht gibt. Vielmehr besteht ein derartiger Schutz nur dann, wenn die jeweilige Gemeinde eine entsprechende Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- oder Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren erlassen hat.

Lärmschutzverordnung

In Herzogenaurach ist dies in der Lärmschutzverordnung geregelt. Demnach ist die Ausübung öffentlich ruhestörender Haus- und Gartenarbeit nur Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr, Samstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr erlaubt.

Nachbarschaftslärm

Das Lärmempfinden hängt auch von der Information über die Lärmquelle und von der Einstellung zu ihr ab. Gerade im Bereich des Nachbarschaftslärms entscheiden diese Faktoren häufig darüber, ob ein Geräusch überhaupt als Lärm betrachtet wird. Liegt eine Belästigung oder Störung vor, ist der Verursacher oder die Verursacherin immer der erste Kontakt.

Häufig lässt sich der Stein des Anstoßes mit einem Gespräch beseitigen oder wenigstens ein vernünftiger Kompromiss erreichen. Andernfalls kann die Einschaltung eines Anwalts angebracht sein. Die §§ 906 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches bieten eine Handhabe für Ansprüche vor dem Zivilgericht. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen werden nach § 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes geahndet. In akuten Fällen kann die Polizei gerufen werden.

"Musik wird störend oft empfunden, zumal sie mit Geräusch verbunden." (Wilhelm Busch)

Feste und Feiern

Vor einer Feier ist es sinnvoll, die Nachbarn in freundlicher Weise zu informieren. Ein informierter oder eingeladener Nachbar wird mehr Verständnis für Lärm, der bei einer Feier entsteht, aufbringen. So kann schon im Vorfeld Ärger mit der Nachbarschaft vermieden werden.

Bei der Gestaltung und Durchführung einer Feier ist zu bedenken, dass unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen angezeigt und dann als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Und: Die Qualität einer "Fete" steigt nicht zwangsläufig mit deren Lautstärke.

Hundegebell

Gelegentliches Hundegebell am Tage ist hinzunehmen. Aber nächtliche Dauerbeller kann sich der Nachbar verbitten. Es ist heute üblich, Hunde nachts im geschlossenen Raum zu halten. Die §§ 906 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches bieten eine Handhabe für Ansprüche vor dem Zivilgericht.