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Hornissen

Hornissen verhalten sich im Unterschied zur Deutschen Wespe und Gemeinen Wespe friedlich und setzen ihren Stechapparat nur bei Bedrohung ein. Wer die Tiere nicht stört, wird auch nicht gestochen.

Hornissen mögen den Duft von Zitronen und Nelken nicht. Mit Nelken gespickten Zitronenhälften oder konzentriertem Nelkenöl können Hornissen wirksam vertrieben werden. Keinesfalls dürfen Hornissen getötet werden.

Hornissen gehören zu den besonders geschützten Tierarten und fallen unter den Schutz des § 44 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten Ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, ihre Entwicklungsformen, wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Ist die Umsiedelung eines Hornissennestes unumgänglich, ist eine Ausnahme hierfür bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Erlangen-Höchstadt zu beantragen. Die Umsetzung darf nur von ausgebildeten Fachkräften (Hornissenbeauftragten) durchgeführt werden.

Kontakt

Landratsamt Erlangen Höchstadt
Kathrin Weber
Telefon 09193 20-1725
E-Mail kathrin.weber@erlangen-hoechstadt.de
Internet www.erlangen-hoechstadt.de

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt

Herr Schneider
Telefon +49 (0) 9132 / 901-245
E-Mail schneider@herzogenaurach.de