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Wildbienen und Hummeln

Während Hummeln Staaten bilden, leben Wildbienen allein und heißen deshalb Solitärbienen. Sie legen je nach Art ihre Brutröhren und Nester in markhaltigen Stängeln, Totholz oder im Erdboden an. Dazu wird Pollen in die Brutkammer eingetragen, darauf ein oder mehrere Eier gelegt und die Zellen verschlossen. Die Eier entwickeln sich zu Larven, später zu Puppen, aus denen im nächsten Jahr die erwachsenen Bienen schlüpfen.

Wildbienen setzen ihren Stachel nur im äußersten Notfall ein, beispielsweise wenn man auf sie tritt oder in der Hand zerdrückt, denn sie haben kein Volk und keine Vorräte zu verteidigen. Außerdem ist ihr Stachel kleiner und weicher und die Giftmenge wesentlich geringer als bei Honigbienen.

Wildbienen und Hummeln gehören zu den besonders geschützten Tierarten und fallen unter den Schutz des § 44 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten Ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, ihre Entwicklungsformen, wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Deshalb sollte zunächst geklärt werden, ob die besiedelten Bereiche gekennzeichnet und von einer anderen Nutzung abgetrennt werden können. Erscheint eine Beseitigung unumgänglich, ist hierfür ein Antrag an die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

Kontakt

Regierung von Mittelfranken
Frau Anja Schulze-Bierbach
Telefon 0981 53-1435
E-Mail anja.schulze-bierbach@reg-mfr.bayern.de
Internet www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt

Herr Schneider
Telefon +49 (0) 9132 / 901-245
E-Mail schneider@herzogenaurach.de