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Zurückgelassene Fahrräder

Die Stadt Herzogenaurach will für alle aktiven Radfahrenden ein ausreichendes Angebot an Fahrradabstellplätzen bereitstellen. Leider werden viele Fahrradständer durch Räder blockiert, die offensichtlich seit Wochen oder Monaten nicht mehr bewegt wurden. Dies ist nicht nur ärgerlich, oft bedeuten diese Fahrräder auch eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Deshalb schaffen wir in regelmäßigen Abständen wieder Platz.

Vorgehensweise Fahrradentfernung

Entfernt werden offensichtlich gebrauchsuntaugliche Fahrräder (Schrotträder) sowie Fahrräder, die erkennbar und nachweislich über einen längeren Zeitraum abgestellt wurden (zurückgelassene Fahrräder). Bei diesen Fahrrädern ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr genutzt werden und das Eigentum daran aufgegeben wurde.

Die betroffenen Fahrräder werden mit einem gut sichtbaren Hinweis markiert. Die Eigentümer und Eigentümerinnen werden aufgefordert, ihre Fahrräder innerhalb einer angegebenen Frist zu entfernen. Erfolgt dies nicht, wird die Eigentumsaufgabe als bestätigt angesehen.

Drei Wochen nach der Markierung werden die Fahrräder dann kostenpflichtig durch den Städtischen Baubetriebshof entfernt und dort für sechs Monate eingelagert. Nicht abgeholte Räder werden anschließend entweder verwertet oder entsorgt.

Soweit erforderlich werden Fahrradschlösser bei der Entfernung der Fahrräder gewaltsam geöffnet. Die Polizei prüft, ob sich unter den Fahrrädern auch Räder befinden, die als gestohlen gemeldet wurden.

Sollten Sie Ihr Fahrrad also vermissen, lohnt sich vielleicht eine Nachfrage.

Kontakt:
Stadt Herzogenaurach
Baubetriebshof
Einsteinstraße 16
91074 Herzogenaurach

Telefon: +49 (0) 9132 / 901-305
E-Mail: bauhof@herzogenaurach.de

Was sind zurückgelassene Fahrräder?

Der Sammelbegriff „zurückgelassenes Fahrrad“ wird hier sowohl für aufgegebene bzw. herrenlose Fahrräder als auch für sogenannte „Schrotträder“ verwendet. Es besteht die Gemeinsamkeit, dass diese Räder aus dem öffentlichen Raum bzw. Abstellanlagen entfernt werden sollen. Jedes potenziell zurückgelassene Fahrrad wird einzeln begutachtet.

Oft befinden sich aufgegebene bzw. herrenlose Räder in einem schlechten Zustand - sind z. B. etwa verrostet, beschädigt oder unvollständig. Sie werden häufig seit längerer Zeit nicht mehr genutzt, blockieren Fahrradständer, beeinträchtigen das Stadtbild und können durch abstehende, rostige Metallteile eine erhebliche Gefährdung darstellen. Es wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer bzw. die Eigentümerin das Rad nicht mehr nutzen möchte und auf das Eigentum verzichtet.

Ein Schrottrad ist ein im öffentlichen Raum abgestelltes gebrauchsuntaugliches Fahrrad, das nur mit sehr großem Aufwand wieder gangbar gemacht werden kann.

Folgende Merkmale lassen auf ein Schrottrad schließen:

  • Nicht mehr fahrtauglich, weil wesentliche Bestandteile fehlen oder kaputt sind (Sattel, Räder, Lenker, Pedalen, Kette)
  • Verrostet und in einem verwahrlosten Zustand (Blätter oder Müll im Korb)
  • Lässt sich mit einfachen Mitteln nicht mehr instand setzen
  • Verkehrsgefährdend abgestellt

Insgesamt muss ein Schrottfahrrad den Eindruck erwecken, dass der Eigentümer bzw. die Eigentümerin sich dessen entledigt hat oder entledigen will.


Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen auf Schrotträder bzw. zurückgelassene Fahrräder im gesamten Stadtgebiet aufmerksam zu machen, z. B. per E-Mail an radverkehr@herzogenaurach.de.

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt

Radverkehrsbeauftragte
Frau Wotschadlo
Telefon +49 (0) 9132 / 901-234
E-Mail radverkehr@herzogenaurach.de