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Geänderte Verkehrsregelung in der Innenstadt – Einbahnstraße Richtung Hintere Gasse

 

Als Ergebnis einer Befragung zur Weiterentwicklung des Herzogenauracher Wochenmarkts in den Jahren 2022-2023 soll die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 29. März 2023 und vom 29. November 2023 gilt nun ab Samstag, 27. April 2024, für den östlichen Marktplatz und den Steinweg bis zur Einmündung Am Schlossgraben eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Hintere Gasse.

Der kurze Straßenabschnitt zwischen der Hinteren Gasse und der Straße Am Schlossgraben kann mit dem Kfz weiterhin von den dortigen Anliegern zum eigenen Anwesen oder zur Zu- und Abfahrt zum Parkplatz P4 („Hubmann-Parkplatz“) in beide Richtungen genutzt werden.

Im Bereich der Einbahnstraße wird der Fahrradverkehr in Gegenrichtung zugelassen. Fahrradfahrende dürfen also den gesamten Bereich zwischen der Hauptstraße und der Hinteren Gasse wie bisher in beide Richtungen befahren.

Halteverbot während des Wochenmarktes (östl. Marktplatz)

An den Wochenmarkttagen (Mittwoch und Samstag) gilt in der Zeit von 6.00 bis 14.00 Uhr am östlichen Marktplatz (vor dem Asia-Restaurant Hue, ehem. Roter Ochse) für den dortigen Parkstreifen ein absolutes Halteverbot. In diesem Zeitraum dient diese Fläche als Standplatz für Markthändler. 

Verkehrsberuhigter Bereich

Die Verkehrsregelung in der westlichen Hauptstraße und der Badgasse bleibt unverändert. Wie bisher sind die westliche Hauptstraße ab der Einmündung Steggasse und die Badgasse ebenso wie der Marktplatz bis zur Einmündung Kirchenplatz verkehrsberuhigte Bereiche.

Wer solche Bereiche mit motorisierten Fahrzeugen oder mit Fahrrädern befährt, darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren (4-7 km/h) und muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.

Die Stadt Herzogenaurach bittet angesichts der zunächst für ein Jahr geänderten Verkehrsregelung um gegenseitige Rücksichtnahme sowie um besondere Vorsicht im entsprechenden Bereich.